Anzeige

Forum / Mein Baby

Juristen hier?

Letzte Nachricht: 14. September 2015 um 16:17
M
mona_12178303
14.09.15 um 13:15

Folgender Sachverhalt: Wir haben eine Mietwohnung im 2.OG in einem Vier-Parteien-Haus inklusive Gartennutzung. Die Gartennutzung ist im Mietvertrag verankert, ebenso die Pflichten der Gartenpflege, an die wir uns halten.

Zwei weitere Mietparteien nutzen den Garten garnicht. Und die dritte Mietpartei ist ausgezogen und jetzt möchte der Eigentümer in die Erdgeschoßwohnung ziehen, die einen Terassenausgang in den Garten hat.

Er hat zwei große Hunde, ist zwar sehr nett, aber nun habe ich die Befürchtung, dass die Hunde regelmäßig im Garten sein werden. Gut, wenn wir uns irgendwie absprechen können, sollte das noch nicht ein Problem werden.

Von dem einen Mieter, der mit dem Eigentümer befreundet ist, weiß ich nun, dass der Eigentümer neue Mietverträge, falls also wir oder die anderen zwei ausziehen werden, ohne Gartennutzung aufsetzen möchte.

Nun habe ich Angst, dass der Eigentümer durch eine Änderungskündigung uns jetzt schon die Nutzung des Gartens untersagen wird. Darf er das?

Mehr lesen

G
gowri_11876193
14.09.15 um 15:08

Ich...
... hab leider so gar keine Ahnung von Rechtsprechung. Ich hab an meinem früheren Arbeitsplatz aber mal Änderungskündigungen mitbekommen.
Soweit ich weiss, seid ihr doch gar nicht verpflichtet die dann zu akzeptieren, oder? Die greift doch nur, wenn ihr den neuen Vertrag auch akzeptiert, sprich unterschreibt. Und "einfach so" kündigen geht meines Erachtens auch nicht, in D ist man als Mieter ja ganz gut geschützt...
Kündigung wegen Eigenbedarf scheidet ja auch aus, wenn er nun selbst ins gleiche Haus einzieht...

Vielleicht kennt sich ja jemand besser aus als ich...

Tiri

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
H
hooda_12167180
14.09.15 um 16:17

Kündigen wahrscheinlich nicht
Weil ihr habt die wohnung mit garten gemietet. Er müsste euch dann auch die wohnung kündigen. Er kann euch wahrscheinlich nzr kündigen,wenn es da ein vermerk zu im mietvertrag gäbe oder ihr euch nicht wie vertraglich vereinbart um den garten kpmmert.

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige