In
Deutschland und auch in Österreich wurden die Gesetze zugunsten der Väter gestärkt
Weigert sich die Mutter den ihr bekannten Vater,auch bei den Behörden anzugeben und eintragen zu lassen,kann der Vater über das Jugendamt und dann Gericht einen Vaterschaftstest gegen den Willen der Mutter erzwingen
Auch die Sorgerechtsreglung wurde geändert,bis vor ein paar Jahren war es so das ledigliche Mütter,alleine das Sorgerecht behielten,mittlerweile kann jeder Vater sein Sorgerecht einfordern,die mutter muss dann begründen warum sie dagegen ist(allerdings sprechen gegen ein gemeinsames Sorgerecht nur gravierende Probleme z.b. massiver Drogenkonsum,Missbrauch usw.)
kaum oder geringer Kontakt sind kein Grund für ein alleiniges Sorgerecht
er muss selbstverständlich beweisen können das du schon mit einem Kind überfordert bist
das er sagt ab Kigaalter,ist schon ganz clever,davor kann die Mutter immer noch dagegen argumentieren zwecks stillen ect.
Umgangsrecht hat der leibliche Vater im übrigen auch ohne gemeinsames Sorgerecht