Stimmt
zumindest wenn man bei den Steuerklassen dann die I und III wählt.
Bleibt man bei beiden Eheleuten bei IV ändert sich nicht (ist das selbe als wenn man unverheiratet die I hat)
Da man als normale Zugewinngemeinschaft ohnehin eine Steuererklärung abgeben muss, kann man sich dann tatsächlich über eine Rückzahlung für das gesamte Jahr freuen, wenn der eine Ehepartner erheblich weniger /bzw gar nix verdient hat.
Einfach bis 31. Mai gemeinsame Steuererklärung machen.
Bei Heirat mitten im Jahr bietet sich die Umschreibung in der Lohnsteuerklasse an, weil man dann für den Rest des Jahres das Geld sofort ausgezahlt bekommt und nicht bis zum nächsten Jahr warten muss.
LG
Yagmur