Guckt mal hier
http://www.unternehmerpositionen.de/rubriken/wirtschaft/2012-01/wer-zu-hause-bleibt-muss-gleich-zum-arzt/
Unter diesem Link steht eigentlich alles Notwendige, inklusive Gesetztestext dazu.
Kurzer Auszug:
"Ab welchem Tag der Erkrankung muss ein Attest beim Arbeitgeber vorliegen?
Tatsächlich ist die Abgrenzung, ab wann ein Mitarbeiter so krank ist, dass er zu Hause bleiben sollte, in der Praxis schwierig. Krank ist nicht gleich krank. Zunächst muss der Arbeitnehmer selber einschätzen, ob er krank ist oder arbeiten kann. Wer sich angeschlagen fühlt, kann laut 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bis zu drei Kalendertage ohne Arztbesuch das Bett hüten. Spätestens am vierten Tag muss dem Arbeitgeber dann aber ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit vorliegen...."
Da hat es der Arbeitgeber aber wohl auf eine
Kündigung abgesehen!
Wie dein Freund vorgegangen ist, ist doch nicht unüblich!
Ich kenne das auch so, dass man drei Tage ohne Attest zu Hause bleiben kann, ab dem 4. Tag braucht man ein Attest.
Oder wurde mit dem Arbeitgeber dazu eine andere Regelung getroffen?
Liebe Grüße