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es gibt eine anlage bei bafög antrag, wenn du die ausfüllst, dann übernimmt das bafögamt die kontakt aufnahme mit deinen eltern und fordert sie zur mitarbeit auf.
das problem wäre also gelöst.
mensch, da hast du als schülerin ja schonmal nen höheren satz als ich als auszubildende :FOU:
es ist so , dass du für dich auch wieder kindergeld beantragen kannst, allerdings gibt es da einen punkt, bei dem ich mir nicht so sicher bin, und zwar KÖNNTE es sein, dass der kindsvater von der kindergeldkasse herangezogen wird. wie gesagt, ich bin mir nicht 100%sicher, muss zur zeit selber abwarten was daraus wird.
warum musst du denn betreuungskosten bezahlen??normal werden die vom jugendamt getraegn und du musst nur das essensgeld bezahlen.
die fahrtkosten wird dir wohl keiner erstatten und musst du von dem geld, was du zur verfügung hast bezahlen.
zusättzlich kannst du für dein kind hartz4 beantragen und für dich den alleinerziehendenzuschlag. ob man auch noch für dich weitere regelleistungen beantragen kann, bzw das bafög aufgestockt wird, kann ich dir leider auch nicht 100% sagen, da es eben wie gesagt bei mir auch alles gerade ion der schwebe hängt.
aus dem hartz4 wirst du nicht komplett rauskommen, da wohngeld für dich schonmal wegfällt(bafög deckt das ab) und kindergeldzuschlag auch keine option darstellt.
meine rechnung sähe jetzt so aus
133 euro unterhaltsvorschussgeld
184 euro kindergeld für deine tochter
136 euro alleinerziehendenzuschlag
605 euro bafög
184 euro kindergeld für dich
1242 euro...jetzt kommt es drauf an, wie hoch deine miete ist, dann gibt es vllt nochmal 20-50 euro vom jobcenter anteilig dazu.
aber ich denke mehr, als das wird es definitv nicht.
lg