Anzeige

Forum / Mein Baby

Kennt sich jemand mit dem bayrischen Betreuungsgeld aus?

Letzte Nachricht: 9. März 2017 um 12:33
J
jayda_12133111
08.03.17 um 14:04

Hallo ihr Lieben, 

kennt sich jemand mit dem bayrischen Betreuungsgeld aus? 
Folgendes: Wir ziehen im Juli von BaWü nach Bayern aus beruflichen Gründen meines Mannes. Jetzt beziehe ich hier noch Elterngeld Plus bis zum März 2018. Unser Sohn ist 8 Monate alt. 
Wie ist das jetzt? Muss ich mich an die dort verfügbare Elterngeldstelle wenden, dass das Elterngeld dort weiter gezahlt wird?
Und hätte ich einen Anspruch auf Betreuungsgeld? Oder muss man dazu auch 12 Monate bereits in Bayern gelebt haben wie beim Landeserziehungsgeld? 

Über Antworten würde ich mich freuen. 
Lg

Mehr lesen

J
jayda_12133111
08.03.17 um 20:55
In Antwort auf jayda_12133111

Hallo ihr Lieben, 

kennt sich jemand mit dem bayrischen Betreuungsgeld aus? 
Folgendes: Wir ziehen im Juli von BaWü nach Bayern aus beruflichen Gründen meines Mannes. Jetzt beziehe ich hier noch Elterngeld Plus bis zum März 2018. Unser Sohn ist 8 Monate alt. 
Wie ist das jetzt? Muss ich mich an die dort verfügbare Elterngeldstelle wenden, dass das Elterngeld dort weiter gezahlt wird?
Und hätte ich einen Anspruch auf Betreuungsgeld? Oder muss man dazu auch 12 Monate bereits in Bayern gelebt haben wie beim Landeserziehungsgeld? 

Über Antworten würde ich mich freuen. 
Lg

Keiner? 

Gefällt mir

A
an0N_1269134799z
09.03.17 um 9:25

Ich weiß nur, dass man das Betreuungsgeld bekommt, wenn man das Kind nicht in eine Krippe oder zur Tagesmutter gibt zwischen dem 15. Lebensmonat und dem 3. Lebensjahr.

Ob du dich bei der EG-Stelle ummelden musst kannst du sicher telefonisch dort erfahren.

Das Landeserziehungsgeld bekommt man nur unter einer gewissen Einkommensgrenze und auch erst, wenn der Elterngeldbezug vorbei ist. Also nach März 2018 wird euer Einkommen berechnet (du wirst sicher wieder arbeiten gehen oder?) und wenn du und dein Mann sehr wenig zusammen verdient, dann kann es sein, dass ihr den Anspruch auf LEZ habt.

 

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
A
annis_12168918
09.03.17 um 12:33

Hallo, Betreuungsgeld bekommst du nur wenn das Elterngeld nicht mehr gezahlt wird und das auch nur dann wenn dein Kind zu Hause bleiben wird. Würdest du eine Krippe oder TM beanspruchen, gibt es kein Geld. Wegen dem laufenden EG Zahlungen wirst du dich ummelden müssen. Ruf doch deine aktuelle Stelle mal an und erkundige dich dort. 
Alles gute für euren Neuanfang in unserem schönen Bayern 

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige