Hallo
am besten wendest Du Dich ans Jugendamt, oder gleich an einen Anwalt, und läßt Dir dort weiterhelfen.
Falls Dein Ex jetzt wieder einen Verdienst hat, wäre er verpflichtet, Unterhalt für Deinen Sohn zu zahlen.
Am besten schreibst Du ihn an (oder über Jugendamt bzw. Anwalt) und forderst ihn auf, Unterhalt zu leisten. Bei einem Verdienst von 1300 Euro, wäre er etwa zu einer Zahlung von 220 Euro verpflichtet (weil ein sog. Selbstbehalt in Höhe von 1080 bei ihm selbst verbleiben muss).
Wenn er nicht freiwillig zahlt, dann musst Du Dir einen sog. Titel besorgen, notfalls übers Gericht.
Das bedeutet, da ergeht ein "Urteil", in dem steht, dass er Deinen Sohn Unterhalt in Höhe von xy Euro monatlich zu zahlen hat.
Diesen Titel solltest Du Dir so oder so besorgen, auch wenn Du weiter UVG beziehst. Den Differenzbetrag (UVG wirst Du momentan monatlich ja nur 133 Euro erhalten) schuldet Dein Ex nämlich auch.
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es in der Regel leider nicht. Man muss schon "sagen", dass man Unterhalt haben will. Erst dann hat man Anspruch darauf.
Hast Du Deinen Mann nicht aufgefordert, Unterhalt zu zahlen, als Du von seiner neuen Arbeit erfahren hast, dann wird Dir hier wohl leider Geld entgangen sein.
Deshalb ist es wichtig, dass Du ihn jetzt aufforderst, damit Du Dir den Anspruch zumindest ab Januar wahrst.