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Kennt sich jemand mit WBS (Wohnberechtigungschein) aus?

Letzte Nachricht: 2. Dezember 2016 um 19:50
A
an0N_1276586899z
02.12.16 um 10:14

Wie die Einkommenshöhen sind und wie und wo man den WBS beantragt kann man im Netz finden. Aber was ich nirgendwo finde:

- was ist, wenn sich das Einkommen erhöht und die Grenzen übersteigt, man keinen WBS mehr bekäme?

- was ist, wenn die Personenanzahl, die im WBS vermerkt ist, sich verändert, besonders nach unten (zum Bsp. Trennung und Auszug vom Partner, Tod eines Familienmitgliedes, Auszug volljähriger Kinder) und die Wohnung somit offiziell zu groß wäre?

Ist man dann verpflichtet wieder auszuziehen? Kann mir das jemand sagen?

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M
morana_12091477
02.12.16 um 11:17

Nein. Ihr müsst dann nicht ausziehen, wenn ihr schon in der Wohnung Lebt und sich die Lebensumstände verändern. Wäre natürlich nett, wenn sich das Einkommen zB so weit nach oben verändert, dass man problemlos eine nicht-Sozialwohnung bezahlen könnte, aber verpflichtet ist man dazu nicht.

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M
missesq
02.12.16 um 11:58

Nein, keine Angst; einmal drin, bleibt man drin. Die von dir genannten Kriterien musst du nur erfüllen, um einen WBS zu erhalten. Eine Freundin von mir, hat eine hübsche 3-Zimmerwohnung mit WBS bezogen, als ihr Mann noch studiert hat, mittlerweile ist er fertig und verdient ordentlich, interessiert niemanden.

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L
lauria_988376
02.12.16 um 19:50

Ausziehen müsst ihr glaub ich nicht, außer die kündigen euch dann. Ich hab gelesen das die WBG alle 3? Jahre wohl kontrolliert ob alles noch passt. Oder aber ihr müsst einen Ausgleichszahlung leisten, weil ihr in ner Sozialwohnung wohnt, aber nicht mehr berechtigt seid. 

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