Antrag auf Herausgabe Deines Kindes
Hallo, Kristin,
ich weiß nicht, weshalb Dein Kind in eine Pflegefamilie "gesteckt" wurde, aber ich weiß, dass Kinder nicht ohne Grund in Obhut genommen werden. Wenn Du der Ansicht bist, dass Du Deine Erziehungsfähigkeit wieder erlangt hast und die Bedingungen bei Dir geschaffen wurden, dass Du die Erziehung Deines Kindes wieder selbst übernhemen kannst, besteht die Möglichkeit, beim Familiengericht einen Antrag auf Herausgabe Deines Kindes zu stellen. Dies würde ich aber nicht ohne Anwalt in Angriff nehmen (Du würdest sicher die Anwaltskosten vom Gericht bezahlt bekommen in Form von Prozeßkosten-hilfe). Aber Du musst Dich beeilen, denn Dein Kind ist klein und die Bindungen an seine Pfegefamilie sind bestimmt schon groß. Dein Kind ist ja jetzt schon über ein Jahr in
der Pflegefamilie, da könnte es möglicherweise schwer werden, es wieder zurückzubekommen, aber dies ist von Jugendamt zu Jugendamt verschieden. Wie schon mitgeteilt, nimm Dir einen Anwalt, denn von alleine läuft mit Sicherheit nichts.
Viel Glück und überleg Dir den Schritt nochmals gut und auch, ob Du in der Lage wärst, Deinem Sohn auf Dauer verlässlich all das zu geben, was er in der Pflegefamilie bekommt auch in Bezug auf seine Zukunft.
Gruß Laudi
mn. dasshsl
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