Die Kindsmutter
lebt mit ihrem Freund zusammen (etwa 200km von ihren Eltern entfernt)
Es ist wohl so, dass die Eltern, wenn sie noch Unterhalt zahlen müssen, das Kindergeld für sich behalten und anrechnen lassen können. Dadurch wird dann der Betrag gemindert, den sie an Unterhalt zahlen müssen.
Ich hatte nun erfahren, dass der Unterhaltsanspruch der KM gegenüber ihren Eltern nicht mehr bestehen wird, wenn sie ein Kind bekommt.
Vorher dachte ich,dass sich da nichts ändert wegen Erstausbildung und so, aber in einem Rechtsforum wurde ich darauf hingewiesen, dass dann angeblich kein Anspruch mehr besteht.
Nun ja. Aber da wohl noch ein Kindergeldanspruch besteht und es ja auch eigentlich so ist, dass wenn dieser besteht man auch einen Anspruch auf Unterhalt hat, bin ich ziemlich neugierig, was es damit auf sich hat :FOU: