In Antwort auf lula_12361954
dielilie
Also über die Grenze liegen wir.
Nur ist die Frage, was muss ich angeben, Grundgehalt? Er verdient jeden Monat anders, kommt drauf an wie die Schichten fallen.
Wir haben nur das Gehalt meines Partners und das ist zu dritt etwas knapp, mehr als knapp.
Wir leben in eine 2 Raum Wohnung, weil wir uns die monatlichen Kosten für ne größere Wohnung nicht leisten können.
Ich würde ja auch arbeiten gehen, aber ich habe keine Kinderbetreuung. Wir stehen schon ewig auf der Warteliste und selbst für Sommer 2010 (da habe ich dann über 1,5 Jahre gewartet) wurden mir nicht viele Hoffnungen gemacht.
Abends oder Wochenende kann ich auch nicht arbeiten, da mein Partner in Schichten arbeitet, 7 Tage die Woche.

Also ihr müßt ein Durchschnittsgehalt angeben. Ich weiß nur nicht von wieviel Monaten. Da mußt dann doch mal da anrufen.
Wenn das Geld so knapp ist versucht doch Wohngeld zu bekommen. Oder geht zur Arge wegen Hartz 4. Da ich auch gerade überlege mit meinem Freund zusammenzuziehen , sein Geld aber nicht für uns drei reicht hab ich mich mal beraten lassen. Die rechnen für dich 351, für deinen Partner 351, fürs Kind irgendwas um die 200 (hab die genaue Summe jetzt nicht im Kopf) und dann die Miete. Das ist dann das Existenzminimum. Alles bis zu dieser Summe wird vom Amt zu dem Gehalt deines Partners aufgestockt. Also jetzt mal ganz grob erklärt. Ich würde mich bei der Arge einfach mal beraten lassen.
Außerdem kannst du beim Jugendamt mal eure Lage schildern und die fragen ob sie euch wegen dem Kinderbetreuungsplatz helfen können.
So, mehr fällt mir nicht ein.
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