Der Vater meines Kindes zahlt seit Jahren keinen Unterhalt. Er wollte bis dato einfach nicht. Allerdings haben wir auch seit Jahren keinen Kontakt mehr. Nun möchte ich den Vater nochmal selbst und schriftlich zur Zahlung auffordern, bevor ich gerichtlich vorgehe.
Ich weiß, dass man das am besten per Einschreiben-Rückschein macht. Das Problem wird aber sein, dass er die Annahme des Briefes verweigern wird, wenn er auf dem Brief oder dem Rückschein meinen Namen liest. Das traue ich ihm zu. Dann kommt mein Brief ungelesen zurück. Kostet Geld und Zeit, was ich ungern verschwenden würde, wenn ich eh vermute, dass es unnütz sein wird.
Welche Möglichkeit gäbe es rein rechtlich noch, ihm diesen Brief gerichtlich NACHWEISBAR zuzustellen - ohne, dass er die Annahme verweigern kann? Habt ihr Ideen oder gar Wissen?