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Forum / Mein Baby

Kindkrankgeschrieben und teilweise homeoffice-Arbeit

Letzte Nachricht: 5. September 2014 um 13:06
waldmeisterin1
waldmeisterin1
04.09.14 um 15:53

geht sowas aus rechtlicher Sicht, und wenn ja, wie bzw. was muss man bedenken? Bürokratie-Rattenschwanz wegen Aufrechnung der Arbeitszeiten / Abrechnung mit der Krankenkasse? Weiß da jemand eine zuverlässige Quelle?

Es geht mir um z.B. 1 - 2 h Computerarbeit von daheim zwecks Delegieren und Abarbeiten des Nötigsten, wenn das Kind mal krank ist und Mittagsschlaf hält.

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M
media_12638567
04.09.14 um 16:28

Es hängt von deiner vereinbarung mit dem ag ab
Wenn mein Kind krank ist, arbeite ich im Home-Office. So habe ich es mit meinem Chef besprochen. Mit dieser Lösung sind wir alle zufrieden - die Arbeit bleibt nicht liegen und ich falle nocht komplett aus. Dass ich in der Zeit nicht so viel schaffe und auch die Doppelbelastung habe, ist klar und in diesem Zusammenhang weniger problematisch, als würde ich immer ausfallen. Außerdem muss ich mich somit gar nicht auf die 10 Tage im Jahr beschränken. Das Ganze setzt jedoch voraus, dass es dem Kleinen nicht zu schlecht geht und ich nebenbei arbeiten kann. Wäre dies einmal nicht der Fall, würde ich tatsächlich die Bescheinigung bei der Kasse abgeben und nicht arbeiten.
In einem Fall wie deinem, würde ich die Stunden als Überstunden werten und den Tag offiziell als Komplettausfall zählen. Es gibt jedoch viele Arbeitgeber, die das nicht so gerne sehen und die Übergabe bei Kindkrank als selbstverständlich erachten.

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waldmeisterin1
waldmeisterin1
04.09.14 um 17:11

Danke für Deine Rückmeldung!
Ja, natürlich geht es nur um den Fall, dass das Kind nicht permanent meine Hilfe benötigt.

Kindkrankgeschrieben und in der Zeit arbeiten zum Anhäufen von Überstunden - darf man das? Oder ist das Betrug der Krankenkasse? Möchte nämlich ungern Scherereien verursachen. Die Arbeitszeiten werden bei uns penibel erfasst (Stechuhr oder exakte Angabe der Homeoffice-Zeiten) und sind abrufbar. Ganz korrekt wäre ja z.B. bei einem 6 h Arbeitstag 4 h kindkrank und 2 h homeoffice.
Ist ein Betriebsrat für solche Angelegenheiten ein guter Ansprechpartner?

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L
leja_12742114
04.09.14 um 20:26

Eigentlich geht beides zusammen nicht...
Deine Krankenkasse fordert bei deinem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Kinderkrankengeldes an.
Es werden nur die Tage bezahlt, an denen ein kompletter Ausfall da ist. Hättest du teilweise einen Anspruch auf Entgelt (auch wenn nur für 2 Stunden) muss dies so bescheinigt werden. Eine Vergütung durch die Krankenkasse erfolgt dann dadurch nicht.

LG sunny

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F
feikje_12334491
04.09.14 um 20:57

Flexzeitkonto
ich mach das über mein gut gefülltes Flexzeitkonto.
So nutze ich den Mittagsschlaf, bin telefonisch erreichbar und nachmittags ist dann auch der Papa da, dass ich nochmal was tun kann. so verstreuen sich meine 5 Stunden zwischen 8 und 18Uhr.
Das ist echt ne gute Lösung und bei uns zum Glück gut machbar.

meist komme ich an solchen Tagen nicht auf 5 Stunden, besonders wenn ich vormittags zum KiA gehe, aber besser als nen Urlaubstag verschwenden oder Krankengeld

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M
media_12638567
05.09.14 um 13:06

Dein ansprechpartner dafür
Ist eigentlich die Personalabteilung. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen nur 4 Stunden bei der Krankenkasse einzureichen, wenn du die restlichen zwei gearbeitet hast.

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