Man zahlt doch immer erst eine endgültige Rechnung
Verstehe echt nicht, was du da wie gezahlt hast. Der Gutachter erstellt einen Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten vom Schaden. D.h. er listet auf was kaputt ist und was die Reparatur kosten würde. Das ist der Kostenvoranschlag.
Wenn man selbst die Geschädigte Person ist, kann man dann entscheiden, ob man den Wagen reparieren lassen will, oder nicht. Hat man z.B. nur eine kleine Schramme an der Stoßstange und weiß, dass da eh noch mehr Macken reinkommen, weil halt immer wieder irgendwelche Idioten beim Parken den Wagen erwischen, dann kann man sich die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis auszahlen lassen. Heißt, man bekommt die Reparaturkosten von der anderen Versicherung bezahlt (allerdings ohne MwSt) und der Wagen wird nicht repariert. Macht z.B. auch Sinn, wenn die Versicherung sagt die Reparatur würde ohne Steuer 500 EUR kosten, man hat aber einen Kumpel, der einem den Wagen für 200 mal abends in Ordnung bringt (darf man natürlich nicht erzählen :-)).
Das Gutachten ist ein Kostenvoranschlag. Darüber stellt der Gutachter eine Rechnung aus. Wahrscheinlich meintest du das mit Kostenvoranschlag, oder?