Hallo!
Mein Mann wurde von seinem Arbeitgeber für ein halbes Jahr in die Niederlande entsand und durfte seine Familie mitnehmen. Ich bin bei meinem Mann gesetzlich familienversichert bei der BARMER GEK. Die Versichertenkarte der BARMER GEK ist ja gleichzeitig eine Europäische Auslandsversichertenkarte (EHIC). Dort heißt es, dass Arbeitnehmer im Ausland alle Leistungen erhalten, die im dortigen Krankenversicherungssystem vorgesehen sind.
Nun erfuhr ich kurz nach unserer Ankunft in den Niederlanden von meiner Schwangerschaft und nahm an der dort üblichen Schwangerschaftsvorsorge teil. Von allen Seiten wurde mir gesagt, dass wir die Leistungen zunächst selbst bezahlen müssten, das Geld aber von unserer Krankenversicherung zurück erstattet bekommen würden.
Leider haben wir uns darauf verlassen und haben die Rechnungen erst nach unserer Rückkehr nach Deutschland bei der Krankenkasse eingereicht.
Die Krankenkasse weigert sich nun die Kosten zu übernehmen, weil eine Schwangerschaftsvorsorge im Ausland keine erforderliche Leistung sei :???: . Angeblich wäre der Arbeitgeber meines Mannes verpflichtet gewesen für uns eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Weiß jemand ob das so richtig ist?