Guten Morgen...
... als ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt hatte, hab ich ein Bestätigungsschreiben zurück bekommen.
In diesem Schreiben steht, dass meine Elternzeit, wie gewünscht, zum 18. September endet und wenn ich vorher kündigen möchte, muss ich das bis zum 18. Juni machen.
Also drei Monate beträgt unsere Kündigungsfrist und der letzte Tag der Elternezeit zählt bei uns als Fristende.
So oder so ähnlich müßte es dann bei dir ja auch sein... mußt halt nur schauen wie lang deine Kündigungsfrist ist.
Wobei du dir mit deinem Arbeitgeber aber sicherlich auch einig werden könntest.
Ist deine Frist nun länger und würde mit dem Beginn der Ausbildung nicht zusammen passen, gibt es ja auch noch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages... arbeiten würdest du ja eh nicht, da du in Elternzeit bist. Dein Arbeitegeber hätte so ja auch die Möglichkeit, viel früher nach Ersatz zu suchen...
Und was das Elterngeld betrifft... ganz genau weiß ich es auch nicht, aber es ist doch so, daß man bis zu 30 Stunden Arbeit dazu verdienen darf (GLAUBE ICH!!!)... mußt du dich mal informieren (Herrn Google fragen).
Natürlich beinhaltet eine Ausbildung mehr wie diese 30 Stunden, aber vom Geld her kann es ja nicht so viel sein...
Liebe Grüße