@wachsperle
Ich sehe das eher wie Knöpfchenjoe - loyales Verhalten im Berufsleben kann ich voll und ganz nachvollziehen. aber ich finde es geht zu weit, wenn sich der AG in private Angelegenheiten dermaßen einmischt. Es ist ja nicht so dass die Hortleiterin aktiv um Toleranz und Unterstützung von Homosexuellen geworben hat, sie plant schlichtweg zu heiraten.
Wenn, wie Knöpfchenjoe beschrieb, die Formulierung im Arbeitsvertrag zum loyalen Verhalten schwammig ist, öffnet das zudem Tür und Tor für Auslegungen nach Gutdünken des Arbeitgebers, indem sich auf eine just passende Stelle in der Bibel o.ä. bezogen wird.
Das mit der Parteiarbeit finde ich nicht ganz vergleichbar. Klar, Parteien sind auch Tendenzbetriebe, aber doch weitaus weniger als Arbeitgeber vertreten als kirchliche Arbeitgeber. Eine Sekretärin beispielsweise, die sich für eine Stelle als Assistentin bei einer Partei bewirbt, hat sicherlich noch einige andere potentielle Arbeitgeber und ist nicht auf ebendiese Stelle angewiesen.
Bei Erziehern oder Krankenpflegepersonal im ländlichen, kirchlich geprägten Raum sieht das anders aus - da gibt es oft in zumutbarer Entfernung nur kirchliche Arbeitgeber. Das bedeutet doch dann, dass man entweder umziehen muss oder sich manche Privatangelegenheiten wie etwa unverheiratetes Zusammenleben verkneifen muss. Das geht meiner Meinung nach zu weit und ist unzumutbar.
Außerdem sehe ich es kritisch, dass, wie schon erwähnt, die kirchlichen Einrichtungen zu überwiegendem Teil staatlich getragen sind und trotzdem eigene arbeitsrechtliche Regelungen aufgestellt werden. Etwa ein Verbot von Streiks. Das nutzt dem AG natürlich. Führt aber auch dazu, dass es für Betreiber von Krankenhäusern durchaus lohnt unter kirchliche Trägerschaft zu "schlüpfen" und somit bessere Kontrolle über die Angestellten zu haben.
Summa summarum sehe ich das Ganze hauptsächlich aus Machtgründen des kirchlichen Arbeitgebers kritisch.
Den einen von Dir erwähnten Punkt, dass der Leiterin eine andere Stelle angeboten wurde, finde ich dennoch wichtig, gut dass Du den erwähnt hast.