grwn_12521308Lea emilia
hallo,
wenn du den namen mit bindestrich schreibst, verpflichtest du dein kind gesetzlich dazu immer und jedes dokument mit beiden vornamen auszuschreiben. bin vom fach, kann es dir daher ganz bestimmt sagen. dein kind kann sich also evtl. nicht mal nur für einen der beiden namen entscheiden. der strich heißt: immer beide nennen und schreiben.
unser kind heißt mats henri - wir rufen ihn auch so, aber halt ohne strich.