Schau mal
Arbeitslosengeld II (ALG II) für Auszubildende, Studis und SchülerInnen?
Normalerweise haben Auszubildende (Azubis) und SchülerInnen keinen Anspruch auf ALG II. Aber es gibt nach 7 Abs. 6 SGB II sechs Ausnahmefälle, in denen der Bezug von ALG II möglich ist.
schau dort einfach mal nach... viel Glück!
LG