@ sunny, das ist genau meine Meinung!
Ich weiss auch nur, dass man Dokumente mit vollem Namen unterschreiben muss, wenn ein Bindestrich vorhanden ist. Aber das der komplette Name gerufen werden muss, ist doch Schwachsinn. Ich kann doch mein Kind rufen, wie ich es will. Unser Großer z.B. heisst Niklas. Als er noch kleiner war, wurde er nur "Nicki" gerufen, weil das halt sein Spitzname war. Da hat uns auch keiner vorgeschrieben, dass man "Niklas" rufen muss.
Genauso sehe ich das bei Doppelnamen. Da kann man Leonie-Marie doch auch nur Leonie rufen, weil das dann halt ein Spitzname ist oder wie man das nun nennen will.
Ich kenne viele, die einen Doppelnamen haben und von denen wird niemand mit kompletten Namen genannt.
Im übrigen sehe ich im Doppelnamen noch eher einen Sinn als bei einem ZN, der ja sowieso nie mitgesprochen wird. Da frage ich mich dann, warum überhaupt ein ZN vergeben wird!