Nicht einfach
Zahlt der leibliche Vater Unterhalt für das Kind, dann wäre das der wahrscheinlich einzige Anreiz für den leiblichen Vater diesen Schritt zu gehen, denn ohne Zustimmung vom leiblichen Vater geht da nichts.
Das Problem ist, wenn der Ball erst mal ins Rollen gekommen ist, weiß man nicht unbedingt wo er landet. Denn egal, ob sich der leibliche Vater bis jetzt um die Kleine nicht gekümmert hat, wenn er jetzt ankommt und sagt er möchte Umgang zum Kind wird kein Gericht ihm dieses verwehren und das würde wahrscheinlich sehr viel Unruhe in Eure Familie bringen. Denn in dem Alter wird die Kleine müssen, ob sie will oder nicht.
Ich verstehe Euch. Die Gesetze in Eurem Fall leider auch nicht. Besser wäre es wahrscheinlich zu warten, bis die Kleine Älter ist, so das sie vor Gericht gehört werden kann.
Wenn Ihr es aber unbedingt wollt, hilft glaube ich nur ein nettes Gespräch mit dem Vater. Vielleicht lässt er sich ja bestechen?!