Naja
"Definitiv" ist es nicht, dass sie keinen braucht.
Es gibt in Deutschland nicht sowas, wie einen einheitlichen Namenkatalog....die Entscheidung liegt beim jeweiligen Statndesamt und wenn sie sich bei ihrem erkundeigt hat und die noch einen verlangen, dann braucht sie (für den einfachen Weg) DEFINITIV einen ZN...
Die andere Möglichkeit wäre vor Gericht zu gehen, wo sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen würde, weil es mittlerweile ja schon viele Fälle gibt, in denen Mika (wie bei dir) ohne ZN zugelassen wurde.
Muss man sich halt überlegen, ob es einem diesen ganzen Terz Wert ist. Ein stummer ZN schadet ja keinem. Aber ich würde definitiv nicht auf irgendeine nicht gängige Schreibweise ausweichen. Die stört sicherlich mehr als ein stummer ZN.