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Von der Ss soltrest du gar nichts erwähnen,
erst ab Elternzeit, da du dieses Jahr ja nicht berufstätig warst.
Also einfach alles relevante über Elternzeit etc. so schreiben als ob es selbstverständlich wäre
Also z.B. Nach der Geburt meines Sohnes im Juni 2008 möchte ich nach Ende der 1-jährigen Elternzeit wieder ins Berufsleben einsteigen
oder so.
Beschäftigungsverbot interessiert niemanden, hauptsache du hattest ne Anstellung.
Wäre nur von Nachteil, es zu erwähnen.
Würde in der Bewerbung erstmal nichts von Wunscharbeitszeiten erwähnen!!!
Sonbst landet die eher gleich im Müll und die unkomplizierteren Bewerber werden eingeladen.
Das könnte man dann ja bei einem Gespräch klären.
LG
Kathrin