Keine Sorge!
Der Vermieter darf verlangen, dass du ihm die Wohnung zeigst, aber er darf nicht ohne deine Erlaubnis rein.
Du brauchst gar keinen Schlüssel hingeben. Diese Klausel im Mietvertrag wäre nichtig.
Nicht immer ist alles, was drin steht auch so in Ordnung!
Viele Vermieter versuchen es nur, weil ja auch viele Mieter davon keine Ahnung haben und denken, dass der Vertrag gilt.
Doch es findet immer noch vorrangig höheres Recht Anwendung. Und das ist nun mal das BGB...