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Forum / Mein Baby

Muss ich die Mietwohnung streichen ?

Letzte Nachricht: 31. März 2013 um 23:33
C
cosima_12096522
31.03.13 um 0:35

Ich verlasse die Wohnung in der ich seit nicht mal einem Jahr lebe die Wände wurden auch kurz davor weiß gestrichen!

Ich habe Gehört das man Wände erst streichen muss wenn man drei Jahre in der Mietwohnung gelebt hat stimmt das???

Wäre mir echt lieb der Umzug war schon stressig genug mit Kleinem Baby und Ehemann (ohne Hilfe) und jetzt die neue Wohnung renovieren und aufräumen is ja alles in Kartonagen!!!!!!

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Y
yuko_12971292
31.03.13 um 5:54

Musst du nicht
Egal was im mietvertrag steht. Selbst bunte wände musste nicht streichen. Die regelung ist das man bei einzug streicht.

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P
pushpa_12646495
31.03.13 um 6:36
In Antwort auf yuko_12971292

Musst du nicht
Egal was im mietvertrag steht. Selbst bunte wände musste nicht streichen. Die regelung ist das man bei einzug streicht.

Stimmt so auch nicht.

weis aber auch nicht wirklich bescheid.

ich weis nur noch das wenn man längere zeit (3-6 jahre) da wohnt, man zu schönheitsrenovierungen verpflichtet ist. also alle 4 jahre die küch, alle 6 jahre den flur ect.

ist in deinem fall ja nicht. du wohnst ja nimmer nen jahr drin.

deswegen würd ich jetzt mal so sagen.... nein du musst nix machen.
würd mich da aber lieber noch mal bei nem fachmann erkundigen.

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T
tahnee_12856948
31.03.13 um 8:20

Nein
Solange die Wände nicht verdreckt und in neutralen Farben gestrichen sind, musst du nicht streichen

583 BGB

Die Löcher musst du allerdings zu machen

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A
an0N_1245165099z
31.03.13 um 11:11
In Antwort auf yuko_12971292

Musst du nicht
Egal was im mietvertrag steht. Selbst bunte wände musste nicht streichen. Die regelung ist das man bei einzug streicht.

So ein Unsinn
der Mietvertrag regelt dies. Wenn der Vermieter im Mietvertrag festsetzt, dass derjenige, der auszieht neu streichen/ tapezieren muss und der Mieter bei Einzug dem Vertrag zustimmte, muss er seiner Verpflichtung auch nachkommen. Es steht ihm dann natürlich frei einen Maler/ Tapezierer kommen zu lassen, der die Arbeit auf seine Kosten verrichtet

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D
darcey_12257996
31.03.13 um 11:19

Geht uns grad genauso
wohnen seit Januar 2012 in dieser Wohnung und ziehen in 3 Wochen aus. Bin auch der Meinung, wir müssen die (immer noch weißen und vor dem Einzug gestrichenen) Wände nicht streichen, mein Mann wills aber trotzdem machen, egal was im Vertrag steht, weil er keine Lust auf Stress mit dem Vermieter hat.

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A
an0N_1245165099z
31.03.13 um 14:35

Insofern der Vermieter über das "Buntstreichen" informiert wurde
und einverstanden war, stimmt es was Du sagst. Es geht allerdings nicht, die formals weissen Wände einfach eigenmächtig bunt zu malen und sie dann so zu hinterlassen, wenn im Mietvertrag steht, dass eine Endrenovierung fällig wird bei Auszug. Es stimmt, dass man mittlerweile eine Wohnung in gutem Zusatnd nicht mehr streichen muss (wenn man z.B. nur einige Monate dort wohnte und alles pfleglich behandelte, keine Nägel in die Wand haute etc.). Die Wohnung muss also "neuwertig" aussehen. Nicht mehr frisch-weisse Wände, Spachtelmasse durch gestopfte Löcher, kleine Verfärbungen, Katzenkratzer etc. zählen also schon also kein guter Zustand mehr Ich vermiete selbst und kenne mich hervorrangend aus. Um mir die Diskussionen mit den Mietern zu sparen, lasse ich vor jedem Einzug von einem Maler/ Tapezierer die Wände und die Decken neu herrichten. Die Kosten dafür sind eben in der Miete inkludiert

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A
an0N_1245165099z
31.03.13 um 17:08

Wie schon gesagt,
wenn die "Wände weiss waren".... wenn ich die Wände bunt streichen lasse, können sie natürlich auch vom Mieter wieder bunt überstrichen werden. Es ging mir der Einfachheit halber nur darum "weiss" zu schreiben, weil es häufig so gehandhabt wird. Wenn die Wände weiss waren und ein Mieter streicht sie bunt, muss er sie später aber wieder so hinterlassen, wie er sie vorgefunden hat (vorausgesetzt es steht im Mietvertrag). Meine Mieter können sich die Wände neon-gelb, gras-grün, kackbraun gestreift streichen/ tapezieren. Das ist mir völlig gleich, ich weiß, dass mein Maler/Tapezierer später alles wieder in Ordnung bringt ohne Ärger mit den Mietern zu haben

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U
unice_12771763
31.03.13 um 18:14

Hmm
ich kenne das nur so, dass wenn man länger als 4 jahre dirt gewohnt hat muss man nicht streichen, geht man früher muss man...weiss aber nicht wie das in DE ist...

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M
mysie_12361866
31.03.13 um 20:31

...
Es muss nur bei extremen Farben gestrichen/geweisst/tapeziert werden. (In unserem Falle eine schwarze Vliestapete)
So steht es im Gesetzt & das gilt.
Dieses gilt übrigens schon länger.
Und alle die sich lieber an ihren Mietvertrag halten, tuen mir bei dieser Mehrarbeit wirklich leid
Wir haben das Thema gerade erst durch, deswegen kenn ich mich da etwas aus.

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

M
mysie_12361866
31.03.13 um 20:36
In Antwort auf mysie_12361866

...
Es muss nur bei extremen Farben gestrichen/geweisst/tapeziert werden. (In unserem Falle eine schwarze Vliestapete)
So steht es im Gesetzt & das gilt.
Dieses gilt übrigens schon länger.
Und alle die sich lieber an ihren Mietvertrag halten, tuen mir bei dieser Mehrarbeit wirklich leid
Wir haben das Thema gerade erst durch, deswegen kenn ich mich da etwas aus.

Achso
was ich noch hinzufügen wollte, weil ich es bei /kiwileinhh eben gelesen hab.
Wenn eine frisch gestrichene Wand heller als die übrigen im Raum sind, müssen diese NICHT Ton in Ton zur neuen Wand sein.
Gilt genauso für die Spachtellöcher, wenn die Stelle heller ist, als der Rest der Wand, kann es dir Wurscht sein.

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A
an0N_1245165099z
31.03.13 um 20:41
In Antwort auf mysie_12361866

Achso
was ich noch hinzufügen wollte, weil ich es bei /kiwileinhh eben gelesen hab.
Wenn eine frisch gestrichene Wand heller als die übrigen im Raum sind, müssen diese NICHT Ton in Ton zur neuen Wand sein.
Gilt genauso für die Spachtellöcher, wenn die Stelle heller ist, als der Rest der Wand, kann es dir Wurscht sein.

Genau aus solchen Gründen
bzw wenn Mieter anfangen zu diskutieren was "noch gut" sei, das Billig-baumarkt-weiss benutzen, etc lassen wir jemanden kommen, der sich immer nach den Auszügen um die Renovierung kümmert. Streßfrei für alle

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A
an0N_1245165099z
31.03.13 um 21:21

Für uns sind die Kosten inkludiert in der Miete
im Vertrag steht das natürlich nicht. Ich kann den Mietpreis selbst festsetzen. Und natürlich kann ich von der Miete je ein Unterkonto für die späteren Renovierungsarbeiten einrichten.

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M
mysie_12361866
31.03.13 um 22:06

Hmm
Genau, somit dürfen alles Vermieter machen was sie wollen... Rolle Einstellung

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M
mysie_12361866
31.03.13 um 22:11

..
Dann bist du doch selbst Schuld, wenn du dich an diese "nichtigen" Vereinbarungen hält's und musst hier keinen anpampen.


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M
mysie_12361866
31.03.13 um 22:15
In Antwort auf pushpa_12646495

Stimmt so auch nicht.

weis aber auch nicht wirklich bescheid.

ich weis nur noch das wenn man längere zeit (3-6 jahre) da wohnt, man zu schönheitsrenovierungen verpflichtet ist. also alle 4 jahre die küch, alle 6 jahre den flur ect.

ist in deinem fall ja nicht. du wohnst ja nimmer nen jahr drin.

deswegen würd ich jetzt mal so sagen.... nein du musst nix machen.
würd mich da aber lieber noch mal bei nem fachmann erkundigen.

Man
Muss nur extremere Farben überstreichen.. Egal was im Mietvertrag steht. (Wie schon gesagt bei uns war es eine Schwarze Vliestapete)
Wir haben uns vor kurzem beim Mieterbund informiert und auch beim Anwalt.
Kann euch gerne den Gesetzestext schicken .

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T
tahnee_12856948
31.03.13 um 22:16

Keine Sorge!
Der Vermieter darf verlangen, dass du ihm die Wohnung zeigst, aber er darf nicht ohne deine Erlaubnis rein.

Du brauchst gar keinen Schlüssel hingeben. Diese Klausel im Mietvertrag wäre nichtig.

Nicht immer ist alles, was drin steht auch so in Ordnung!
Viele Vermieter versuchen es nur, weil ja auch viele Mieter davon keine Ahnung haben und denken, dass der Vertrag gilt.
Doch es findet immer noch vorrangig höheres Recht Anwendung. Und das ist nun mal das BGB...

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A
an0N_1245165099z
31.03.13 um 23:33
In Antwort auf mysie_12361866

Hmm
Genau, somit dürfen alles Vermieter machen was sie wollen... Rolle Einstellung

Sag mal, bist Du Dir überhaupt im Klaren darüber
dass Dir der Vermieter damit preislich entgegen kommt, wenn Du beim Auszug die Wohnung streichen "darfst"? Gerade in der Situation derjenigen, die eine "günstige" Wohnung suchen, sollte es im Sinne des Mieters sein am Anfang oder am Ende selbst zu streichen, denn ansonsten wird er immer irgendwie für eine professionelle Renovierung aufkommen... aber das nur mal nebenbei zur Info

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