:roll:
Danke für die vielen Antworten :FOU:
Ich fasse mal zusammen, was ich hoffentlich richtig verstanden habe:
Also: da ich im Jahr davor bereits aufgefordert wurde, meine Lohnsteuererklärung zu machen und da auch was nachzahlen musste (unter 50 Euro ;-) ), werde ich vermutlich von denen auch wieder dieses Jahr angeschrieben. Drücken nützt also nix, bringt aber ja eh nix... :evil:
Wir sind nicht verheiratet, also muss ich zumindest schon mal nicht das Einkommen meines Freundes angeben. PUH!!!! Das ist auf jeden Fall ne Riesenerleichterung.
Im Großen und Ganzen werd ich also vermutlich was nachzahlen müssen, auch wenn ich gar nicht viel Elterngeld bekommen habe. Grrrrrrr :beurk:
Ach und zu der Steuerklasse, wo hier auch ne kurze Diku war, kann ich was beisteuern:
Steuerklasse II gibts nur dann, wenn man alleinerziehend und auch alleine mit dem Kind lebend ist. Sobald man mit jemandem zusammen zieht (können sogar auch 2 alleinerziehende Frauen sein, die ne WG aufmachen) ist man sofort verpflichtet, das anzugeben. Und kommt dann in Steuerklasse I. Ist zum kotzen, aber leider wahr... :bete:
LG