Hallo, vorab: ich werde nach TVÖD bezahlt. Ich weiß nicht inwieweit dies relevant ist.
Im internet finde ich 100 verschiedene meinungen und jetzt bin ich verwirrt :mrgreen:
Ich war bis 10.08.15 in elterzeit und mein mitterschutz begann am 20.08.15 ;-) dazwischen hatte ich ein berufsverbot. Mein mutterschutz ging bis 30.11.15.
Hab ich anspruch auf weihnachtsgeld? Ich frag so blöd, weil meln arbeitgeber es mir freiwillig zahlrn wurde. Ich musste schon jetzt um das geld im mutterschutz kämpfen :-/