Danke
Hatte ja nur ein Jahr beantragt und genehmigt bekommen. Nun will ich wahrscheinlich noch das zweite Jahr dranhängen. Mir wurde von der Verwaltung gesagt, ich hätte keinen Rechtsanspruch auf das zweite Jahr. Das hätte ich von Anfang an so planen müssen. Also entweder ein Jahr oder zwei Jahre. Und da ich nur eins beantragt habe, wäre das zweite Jahr im Ermessen des Arbeitgebers.
Ja, meine auch, dass ich was vom Arbeitsamt bekommen müßte.