Kommt drauf an...
Ich habe mich in einer ähnlichen Situation mal beim Standesamt direkt erkundigt. Ich habe meine beiden Großen, die meinen Mädchennamen getragen haben und für die ich das alleinige Sorgerecht habe, bei meiner Heirat einbenennen lassen. Sie haben also den Ehenamen mit angenommen. Ab dem 6. Lebensjahr darf das Kind sogar selbst mit entscheiden und auch unterschreiben. Die Zustimmung des Vaters war aufgrund des alleinigen Sorgerechts nicht erforderlich, allerdings mußte ich eine sogenannte Negativbescheinigung des Jugendamtes einreichen, die bestätigt, daß ich tatsächlich alleine sorgeberechtigt bin. Mir war es damals wichtig, daß wir alle einen Familiennamen haben. Nach meiner Scheidung hätte ich gern wieder meinen Mädchennamen angenommen. Aber meine Kinder hätte ich nicht umbenennen lassen dürfen. Eine Einbenennung ist nicht rückgängig zu machen. So behalten wir halt diesen Namen. Ich versteh die Rechtslage auch wieder nur bedingt, aber da kann man nichts machen. Würde mich an Deiner Stelle also direkt ans Standesamt richten. Mit alleinigem Sorgerecht könntest Du schon was ausrichten. Ich weiß nur nicht, ob das einfach so geht. Bei mir erfolgte die Einbenennung damals ja im Zusammenhang mit der Eheschließung.