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Hi!
Ob du einen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs hast weiß ich leider nicht aber er verfällt definitiv nicht! Bei mir war es genau wie bei dir...Schwanger, BV, Mutterschutz...Ich wollte mir den Urlaub nur nicht auszahlen lassen, sondern noch an den Mutterschutz dranhängen da ich danach wieder arbeiten gegangen bin. Da es bei uns auch diese 31.12 - Frist gibt, musste ich ein Schreiben an die Personalabteilung schicken, in der ich um Übertragung der Resttage auf das nächste Jahr bat.
Verfallen tut da aber definitiv nichts!
LG,
Jennifer