alicia_12291440Ja
das elterngeld wird fast vollständig angerechnet (bis auf eben nen geringen freibetrag).
du bekommst also von der eltergeldstelle geld, das dann als einkommen gerechnet wird. aber für deinen sohn bekommst du ja dennoch noch die grundsicherung - schließlich ist ja 1 person mehr im haushalt und der bedarfsgemeinschaft. das ist etwas verwirrend, aber am ende solltest du ein wenig mehr geld vom amt erhalten als vorher.
ich würde halt fragen, ob die beiden ämter miteinander kooperieren. ich dachte, das sei so üblich aber mir scheint, wir wohnen wohl in einer sehr entgegenkommenden gegend, wenn das andernorts nicht üblich ist.