Die Temperaturen vom Link hab ich sicher nicht in der Wohnung ;)
"Ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet, so hat er nach DIN 4701 dafür zu sorgen, daß folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden können:
-Wohn-,Schlafzimmer, Küche: 20 Grad Celsius
-Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius
-Diele, Flur usw.: 15 Grad Celsius"
Bad 17, gesamter Wohnraum 18. Viel Spaß beim Duschen sag ich da nur.
"Der BGH und das OLG Frankfurt gehen sogar davon aus, daß eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius als Wohntemperatur die unterste Grenze des Zumutbaren darstellt. (BGH WuM 1991, 381 f; OLG Frankfurt 1992, 56 f.)"
"Liegt die Raumtemperatur, was vor allem in der Übergangszeit häufiger vorkommt, zwischen 17 -20 Grad Celsius, kann der Mieter verpflichtet sein, eine eigene Heizquelle einzusetzen, wenn zu erwarten ist, daß die niedrigen Temperaturen nur kurzfristig, also bis maximal zwei Tage, auftreten. Ansonsten hat der Mieter einen Anspruch auf Beheizung der Wohnung."
Anmerkung: Bei uns wird es bei 13-16 Außentemperatur bleiben und nicht besser werden.
-> Und genau das hat mein Anwalt mir auch gesagt. Bei der Mietminderung geht es letzt endlich aber um das undichte Fenster. Das ist viel schlimmer und eher durch zu setzen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil o.O
( laut ihm wie ich geschrieben habe: "... Vermieter das ganze Jahr über eine Raumtemperatur von 20 C sicher stellen muss." )
Natürlich ist Heizperiode erst ab Oktober und im Normalfall braucht man in den Sommermonaten keine Heizung für oben genannte Temperaturen. Das gilt aber nicht für eine schlecht isolierte Kellerwohnung mit 13/14 draußen.