In Antwort auf verena_12338979
Fragst Du
aus Arbeitnehmer- oder aus Arbeitgebersicht?
Einen generellen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht.
Allerdings kann sowas tarif- oder arbeitsvertraglich festgelegt sein.
Bei "ungerechtfertigten" Kündigungen bzw. "zweifelhaften" sind Betriebe häufig bereit, Abfindungen zu zahlen. Um somit eine Akzeptanz der Kündigung zu erreichen und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Arbeitnehmersicht
Hallo wachsperle,es ist so das ich noch in Elternzeit bin,meine Filiale in meiner Elternzeit geschlossen hat und einige Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag bekommen haben. Im Arbeitsvertrag steht nichts.
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