Ich war bereits bei einem Anwalt, aber irgendwie war der auch nur bedingt fähig :-S
Ich bin seit einigen Jahren in der Produktion meiner Firma tätig und mittlerweile seit August 13 in Elternzeit. Diese endet Juli 16. Elterngeld hatte ich nur für 1 Jahr beantragt, falls das im weiteren Verlauf wichtig werden sollte.Nun bin ich wieder schwanger, ET ist der 9.Februar.
Nun ist die Situation in meiner Firma folgende:
Die Produktion wird an meinem Standort(NRW) geschlossen und ins Mutterwerk nach Heilbronn verlagert. Der letzte offizielle Tag wird der 31.3.16.
Nun liegen mir drei verschiedene Sachen vor:
1. das Angebot nach Heilbronn zu wechseln
2. nicht nach Heilbronn zu wechseln, dafür ab dem 1.12 oder 1.1 in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Dauer max. bis 30.6.16 Dazu gehört dann wohl Anspruch auf Abfindung, die aber, soweit ich das beurteilen kann, eher lächerlich veranschlagt ist
3. einfach nur dem Wechsel nach Heilbronn zu widersprechen ohne Anspruch auf Abfindung
Die Fragen die sich mir da jetzt stellen sind:
Habe ich, wenn ich meine jetzige Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes beende, Anspruch auf den AG Zuschuss? Wenn ja... Müßte die Transfergesellschaft diesen AG Zuschuss auch bezahlen, wenn ich in diese wechsel? Oder wäre es sinniger dem Wechsel zu widersprechen und ne Arbeitsschutzklage einzureichen wenn die Kündigung eintrifft um ne höhere Anfindung rauszuholen?
Ich hoffe ich hab diesen ganzen Wirr Warr einigermaßen rübergebracht und jmd kann mir bei einem oder allen Punkten einen Rat geben.
LG Lyria