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Ot: arbeitsrecht - (un)befristeter vertrag

Letzte Nachricht: 16. Mai 2016 um 9:27
G
gail_983740
15.05.16 um 21:17

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Hatte vor 3 Wochen ein Vorstellungsgespräch, Zusage bekommen, am 1.6 soll es losgehen.
In der Stellenausschreibung stand "unbefristetes Arbeitsverhältnis" - deswegen habe ich beim Vorstellungsgespräch auch nicht nochmal nachgefragt, vom Chef wurde das Thema auch nicht angesprochen. Nun wurde mir mein Arbeitsvertrag zugeschickt: 1 Jahr befristet
UND eine Entgeldstufe unter dem was wir im Vorstellungsgespräch ausgemacht hatten.
Kann ich irgendwas tun? Werde am Dienstag auf jeden Fall nochmal anrufen und nachfragen... Aber das ist doch Mist Und ich will es mir natürlich auch nicht gleich verscherzen mit dem neuen Ag...

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L
luana_12346429
15.05.16 um 21:39

Ruf da an...
Die Konditionen wurden im Gespräch anders vereinbart und fertig. Immerhin steht dir etwas Anderes zu, warum solltest du dich jetzt mit dem falschen Vertrag zufrieden geben. Vielleicht war es ja auch nur ein Missverständnis.

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A
an0N_1189688999z
15.05.16 um 21:47

Hast du
Die Stellenbeschreibung noch? Wenn ja, dann verlange eine Einstellung zu den Bedingungen. Wenn sie das nicht wollen, geh zum Anwalt für Arbeitsrecht.

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G
gail_983740
15.05.16 um 22:15

Ja..
ich habe damals Screenshots von der Stellenausschreibung gemacht. Oh mann. Ich hoffe wir können das irgendwie ohne großen Ärger ändern! Danke für eure Antworten schon mal!

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A
an0N_1189688999z
15.05.16 um 22:20
In Antwort auf gail_983740

Ja..
ich habe damals Screenshots von der Stellenausschreibung gemacht. Oh mann. Ich hoffe wir können das irgendwie ohne großen Ärger ändern! Danke für eure Antworten schon mal!

Aaaalso
Laut Stellenausschreibung hast du dich auf Job A beworben. Hast du jetzt ein Arbeitsvertrag für Stelle A oder für eine andere/allgemeine Stelle?

Wenn du dich auf Stelle A beworben und dafür jetzt auch einen Arbeitsvertrag vorliegen hast, dann kannst du auf die Konditionen der Stellenanzeige bestehen.

Wenn es allerdings Interpretationsspielraum gibt, ab zum Anwalt. Nimm jeglichen Schriftverkehr, die Screenshots und den Arbeitsvertrag mit, den du vorerst bitte nicht unterschreibst.

LG

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G
gail_983740
15.05.16 um 22:31

Ja..
ich hab genau die Stelle (also bis auf diese tollen Änderungen jetzt plötzlich) die ausgeschrieben war bekommen. Werde morgen mal mit nem Bekannten telefonieren, der ist Anwalt - und dann mal hören was die am Dienstag am Telefon sagen. grrrr

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

A
an0N_1189688999z
15.05.16 um 22:34
In Antwort auf gail_983740

Ja..
ich hab genau die Stelle (also bis auf diese tollen Änderungen jetzt plötzlich) die ausgeschrieben war bekommen. Werde morgen mal mit nem Bekannten telefonieren, der ist Anwalt - und dann mal hören was die am Dienstag am Telefon sagen. grrrr

So klingt es gut
In welcher Branche ist der Job denn?

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G
gail_983740
15.05.16 um 22:42
In Antwort auf an0N_1189688999z

So klingt es gut
In welcher Branche ist der Job denn?

Im
sozialen Bereich. Leider sind da die AGs nicht immer sonderlich sozial

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G
gail_983740
15.05.16 um 23:16

Hmm..
ja ich bin mir eben nicht so sicher wie das rechtlich ist. Es wäre halt "nett" gewesen wenn mich der Chef dann darauf hinweist, dass es wohl Unterschiede zwischen der Stellenausschreibung und dem tatsächlich angebotenen Job gibt. Aber vielleicht war es auch naiv von mir, das einfach anzunehmen.
Ich würde den Job wirklich gerne machen... Wenn es sein muss dann nehme ich schon auch erstmal den Jahresvertrag - aber unbefristet wäre natürlich schöner!

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A
an0N_1189688999z
15.05.16 um 23:57

Nun ja
Genau genommen ist die Stellenausschreibung das Angebot. Es gibt tatsächlich eine Pflicht, auch wahrheitsgemäße Stellenangebote zu schalten bzw. sollte es eine Begründung geben, warum die ausgeschriebene Stelle nicht mehr Verfügbar aber der Bewerber im Unternehmen dennoch eine Bereicherung ist. Wenn sie den Vertrag unterschreibt, hat sich das natürlich alles erledigt, denn dann akzeptiert sie ja. Wenn ihr aber ebendiese ausgeschriebene Stelle nun zu schlechteren Konditionen angeboten wird ohne eine etwaige Begründung wie "wir haben jemanden gefunden, der besser auf die ausgeschriebene Stelle passt, wollen Sie aber dennoch im Unternehmen", dann ist das eine Irreführung und man kann dagegen vorgehen.

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F
fareed_11961031
16.05.16 um 9:27
In Antwort auf an0N_1189688999z

Nun ja
Genau genommen ist die Stellenausschreibung das Angebot. Es gibt tatsächlich eine Pflicht, auch wahrheitsgemäße Stellenangebote zu schalten bzw. sollte es eine Begründung geben, warum die ausgeschriebene Stelle nicht mehr Verfügbar aber der Bewerber im Unternehmen dennoch eine Bereicherung ist. Wenn sie den Vertrag unterschreibt, hat sich das natürlich alles erledigt, denn dann akzeptiert sie ja. Wenn ihr aber ebendiese ausgeschriebene Stelle nun zu schlechteren Konditionen angeboten wird ohne eine etwaige Begründung wie "wir haben jemanden gefunden, der besser auf die ausgeschriebene Stelle passt, wollen Sie aber dennoch im Unternehmen", dann ist das eine Irreführung und man kann dagegen vorgehen.

Die stellenausschreibung ist zwar das angebot
allerdings stellt der veränderte Vertrag ein neues Angebot dar

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