In Antwort auf an0N_1189688999z
Nun ja
Genau genommen ist die Stellenausschreibung das Angebot. Es gibt tatsächlich eine Pflicht, auch wahrheitsgemäße Stellenangebote zu schalten bzw. sollte es eine Begründung geben, warum die ausgeschriebene Stelle nicht mehr Verfügbar aber der Bewerber im Unternehmen dennoch eine Bereicherung ist. Wenn sie den Vertrag unterschreibt, hat sich das natürlich alles erledigt, denn dann akzeptiert sie ja. Wenn ihr aber ebendiese ausgeschriebene Stelle nun zu schlechteren Konditionen angeboten wird ohne eine etwaige Begründung wie "wir haben jemanden gefunden, der besser auf die ausgeschriebene Stelle passt, wollen Sie aber dennoch im Unternehmen", dann ist das eine Irreführung und man kann dagegen vorgehen.
Die stellenausschreibung ist zwar das angebot
allerdings stellt der veränderte Vertrag ein neues Angebot dar
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