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OT Arbeitsrechtsrecht-Frage

Letzte Nachricht: 30. Juli 2016 um 18:48
A
an0N_1288476999z
30.07.16 um 17:38

Es geht um eine gute Freundin von mir. Sie beendet im September offiziell ihr Studium und hat nächste Woche ein Vorstellungsgespräch in einer Firma, die ihre zweite Wahl wäre. Wahrscheinlich bekommt sie in ihrer Wunschfirma auch bald ein Vorstellungsgespräch, ist aber eben nicht sicher.

So, wenn sie in der 2.-Wahl-Firma eine Zusage bekommt, würde sie gerne sofort zusagen, da der Arbeitsmarkt in ihrem Bereich sehr angespannt ist momentan.

Aber was ist wenn sie in der 1.-Wahl-Firma dann auch eine Zusage bekommen würde?
Kann sie bei der 2.-Wahl-Firma dann noch absagen vor Arbeitsantritt? Oder hat sie da schon Küdigungsfristen?

Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen
Danke!

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K
katina_12358489
30.07.16 um 17:47

Sie hat ja
eine Probezeit (i.d Regel 3 oder 6 Monate) da kann man ohne Kündigungsfrist von beiden Seiten aus sofort gehen. Ja auch vor Arbeitsbeginn, kann man "Kündigen" ist aber sehr unhöflich und sie wird in der 2. Firma sich auch nie mehr bewerben brauchen..m lieber in der Wunschfirma öfter nachfragen, Interesse zeigen etc. bevor sie bei Nr.2 zu sagt!

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F
farida_12750889
30.07.16 um 17:48
In Antwort auf katina_12358489

Sie hat ja
eine Probezeit (i.d Regel 3 oder 6 Monate) da kann man ohne Kündigungsfrist von beiden Seiten aus sofort gehen. Ja auch vor Arbeitsbeginn, kann man "Kündigen" ist aber sehr unhöflich und sie wird in der 2. Firma sich auch nie mehr bewerben brauchen..m lieber in der Wunschfirma öfter nachfragen, Interesse zeigen etc. bevor sie bei Nr.2 zu sagt!

Auch in der probezeit hat man kündigungsfristen
und kann nicht fristlos kündigen,normal sind 2 Wochen

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A
an0N_1187330099z
30.07.16 um 17:56

Ja.
Man kann vor Arbeitsantritt noch absagen. Ist sicher nicht die feine englische, aber...

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V
verena_12338979
30.07.16 um 18:23

Kommt darauf an
normalerweise muss sie die Stelle dann kündigen.
Denn ein Vertragsverhältnis wäre dann ja bereits eingegangen; und den Vertrag müsste sie dann ja wieder "beseitigen", und da geht nur über Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Einfach so absagen ist da nicht.

Kündigungsfrist hängt vom Vertrag ab. Bei vereinbarter Probezeit, wie unten schon gesagt, 14 Tage.
Ohne Probezeitvereinbarung gewöhnlich vier Wochen.

Was auch manche Firmen machen - einen Kündigungsausschluss vor Arbeitsantritt. Dann kann sie nicht im Vorfeld kündigen, sondern müsste die Stelle antreten und hätte dann erst im ersten Monat die Möglichkeit, einen Kündigung anzubringen.

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A
an0N_1288476999z
30.07.16 um 18:48
In Antwort auf verena_12338979

Kommt darauf an
normalerweise muss sie die Stelle dann kündigen.
Denn ein Vertragsverhältnis wäre dann ja bereits eingegangen; und den Vertrag müsste sie dann ja wieder "beseitigen", und da geht nur über Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Einfach so absagen ist da nicht.

Kündigungsfrist hängt vom Vertrag ab. Bei vereinbarter Probezeit, wie unten schon gesagt, 14 Tage.
Ohne Probezeitvereinbarung gewöhnlich vier Wochen.

Was auch manche Firmen machen - einen Kündigungsausschluss vor Arbeitsantritt. Dann kann sie nicht im Vorfeld kündigen, sondern müsste die Stelle antreten und hätte dann erst im ersten Monat die Möglichkeit, einen Kündigung anzubringen.

Ah ok,
danke
Ich werde ihr das so mitteilen, dann muss sie entscheiden was sie macht

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