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OT - Auflösungsvertrag,Neuer Job-Hilfe

Letzte Nachricht: 15. September 2011 um 11:12
A
amita_11851285
13.09.11 um 21:48

Ich brauche mal dringend Hilfe.
Seit August arbeite ich als Erzieherin für 10 Std. auf geringfügige Beschäftigung.(für die Johanniter)
Jetzt habe ich allerdings eine Festeinstellung für 25 stunden die Woche in einem kindergarten angeboten bekommen (anderer Träger). Die Stelle wäre für den 1.10.11!

Allerdings habe ich bei meiner geringfügigen Beschäftigung eine Kündigungsfrist, somit würde ich erst zum 1.11. aus dem vertrag kommen
somit könnte ich den job nicht annehmen.

Gibt es da eine andere Lösung? es kann doch nicht sein, dass mir nun ein besserer Job angeboten wird, ich ihn aber nicht wahrnehmen kann, da ich eine so lange Kündigungsfrist habe.

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C
coral_12861868
13.09.11 um 21:56

Klar kann das sein...
dafür gibt es ja eben die kündigungsfristen, damit auch der AG geschützt wird, dass nicht einfach so ein mitarbeiter abspringt und sie dann dumm dastehen!
so rum musst du ja auch mal denken.

einf aufhebungsvertrag ist eine möglichkeit, aber da muss natürlich der AG auch zustimmen!

lg

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C
coral_12861868
13.09.11 um 21:57

Ahja stimmt...
probezeit...

wenn du in der probezeit bist, dann kannst du sofort fristlos kündigen ohne angaben von gründen.

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A
amita_11851285
13.09.11 um 22:02


ja ich habe 6 Monate Probezeit. Aber im vetrag steht nichts von sofortiger kündigung in der Probezeit. Nur das es eine Kündigungsfrist von einen Monat zum Monatsende gibt.

gesagt haben die mir das heute auch nicht.

Natürlich verstehe ich ja auch deren Seite, aber meine muss man doch auch verstehen.

Der job wäre perfekt für mich.
Ich dürfte meinen kleinen sogar bei bedarf mit in die kita nehmen
und der arbeitsweg wäre nur 5 minuten mit Auto!

oh menno!!!

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F
faiga_12938778
13.09.11 um 22:06

Guckst du hier
http://www.johanniter.de/die-johanniter/arbeitsrechtliche-kommission-der-johanniter-akj/

oben rechts ist ein PDF-Download mit dem Tarifvertrag der Johanniter.
Darin steht zu den Kündigungsfristen:
während der vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen beendet werden.
Also, so wie arbeitsrechtlich vorgesehen.

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M
mica_12661981
13.09.11 um 22:07

Wenn noch
Probezeit besteht , beträgt die kündigungsfrist 14 tage ! Das würde doch passen!


Schreib hier dich die genaue probezeitvereinbarung auf!

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A
amita_11851285
13.09.11 um 22:11


okay erwischt.. ich arbeite nicht für die johanniter (wäre aber anscheinend besser gewesen-bei der Kündigungsfrist)
ich wollte den träger hier nicht nennen, da ich angst habe, dass jemand von denen das hier liest

aber es ist so ein ähnlicher leider haben die aber andere Kündigungsfristen.. und da steht nichts mit 2 wochen

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F
faiga_12938778
13.09.11 um 22:13
In Antwort auf mica_12661981

Wenn noch
Probezeit besteht , beträgt die kündigungsfrist 14 tage ! Das würde doch passen!


Schreib hier dich die genaue probezeitvereinbarung auf!

Im Vertrag
wird zu den Kündigungsfristen wohl nur ein Vermerk mit dem Hinweis auf den geltenden Tarifvertrag stehen.
Und laut Tarifvertrag kann sie innerhalb 2 Wochen aus dem Arbeitsverhältnis raus.

Am besten das Kündigungsschreiben so formulieren:


Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vom xx.xx.xx.


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xx. Da ich noch in der Probezeit bin, erfolgt meine Kündigung mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen,


handschriftliche Unterschrift.

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amita_11851285
13.09.11 um 22:15

Im vetrag steht
Probezeit von 6 Monaten
Kündigung laut AVR 14-16

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F
faiga_12938778
13.09.11 um 22:15
In Antwort auf amita_11851285


okay erwischt.. ich arbeite nicht für die johanniter (wäre aber anscheinend besser gewesen-bei der Kündigungsfrist)
ich wollte den träger hier nicht nennen, da ich angst habe, dass jemand von denen das hier liest

aber es ist so ein ähnlicher leider haben die aber andere Kündigungsfristen.. und da steht nichts mit 2 wochen

Hast du recherchiert
ob die an einen Tarifvertrag gebunden sind?

Wenn du möchtest, kannst du mir ja den Träger per PN nennen - ich war in meinem Vorleben als Mutti und Hausfrau Personalerin

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M
mica_12661981
13.09.11 um 22:16
In Antwort auf amita_11851285


okay erwischt.. ich arbeite nicht für die johanniter (wäre aber anscheinend besser gewesen-bei der Kündigungsfrist)
ich wollte den träger hier nicht nennen, da ich angst habe, dass jemand von denen das hier liest

aber es ist so ein ähnlicher leider haben die aber andere Kündigungsfristen.. und da steht nichts mit 2 wochen

Das steht im
Gesetz ! Egal ob die johanniter oder ein anderer träger!

Ich würde trotzdem geene den wortlaut hören!

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F
faiga_12938778
13.09.11 um 22:16
In Antwort auf amita_11851285

Im vetrag steht
Probezeit von 6 Monaten
Kündigung laut AVR 14-16

Dann gelten automatisch
die gesetzlichen Bestimmungen und damit bist du wieder bei den 2 Wochen Kündigungsfrist zu jedem Wochentag

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mica_12661981
13.09.11 um 22:22

Soweit
Ich weiss gelten bei der caritas die monatsfrist auch in der probezeit ! Hab den tarifvertrag aber nicht vorliegen

Probiers mit einem aufhebungsvertrag zum 30.9.

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A
amita_11851285
13.09.11 um 22:22

Vertrag:
so hier nun genau:

3 Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart

9 Die kündigungsfristen regeln sich nach 14-16 AT AVR



das lustige ist ja, ich habe den Vetrag noch gar nciht unterschrieben, sondern noch zu hause liegen (habe ihn erst letzte woche zugeschickt bekommen)
aber mir wurde gesagt, es zählt auch die mündliche zusage

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faiga_12938778
13.09.11 um 22:26
In Antwort auf amita_11851285

Vertrag:
so hier nun genau:

3 Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart

9 Die kündigungsfristen regeln sich nach 14-16 AT AVR



das lustige ist ja, ich habe den Vetrag noch gar nciht unterschrieben, sondern noch zu hause liegen (habe ihn erst letzte woche zugeschickt bekommen)
aber mir wurde gesagt, es zählt auch die mündliche zusage

Ja
ein Arbeitsvertrag kann auch durch Handschlag geschlossen werden.

So wie ich das sehe haben die keine gesonderte Regelung zur Probezeit.
Damit gelten automatisch die gesetzlichen Fristen

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

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mica_12661981
13.09.11 um 22:30
In Antwort auf faiga_12938778

Ja
ein Arbeitsvertrag kann auch durch Handschlag geschlossen werden.

So wie ich das sehe haben die keine gesonderte Regelung zur Probezeit.
Damit gelten automatisch die gesetzlichen Fristen

Vorsicht
Nuse, probezeit muss schriftlich vereinbart werden! Sonst kommst du so gar nicht zur probezeitkündigungsfrist!

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faiga_12938778
13.09.11 um 22:40
In Antwort auf mica_12661981

Vorsicht
Nuse, probezeit muss schriftlich vereinbart werden! Sonst kommst du so gar nicht zur probezeitkündigungsfrist!

Hmmm
hast du natürlich Recht...ein Arbeitsvertrag an sich bedarf nicht der Schriftform und die Vereinbarungen KÖNNEN nur mündlich gemacht werden...
Darauf sollte die TS aber nicht beharren. Sonst hängt sie ja wieder in der gesetzlichen KüFrist

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A
amita_11851285
13.09.11 um 22:41

Also
jetzt versteh ih gar ncihts mehr
ich hab eine probezeit von 6 monaten, allerdings eine allgemeine kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende (1.11.)
d.h. es gelten trotzdem die algemeinen Kündigungsfristen in der probezeit?

weiß jemand von euch wo man sich kostenlose Hilfe holen kann? vielleicht beim Amt???

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F
faiga_12938778
13.09.11 um 22:47

Also
grundsätzlich gibt es per Gesetz in der vereinbarten Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Diese KüFrist kann z.B. durch einen Tarifvertrag verlängert werden.

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A
amita_11851285
13.09.11 um 23:00

..
ich habe ja schon ne kündigung geschrieben, daraufhin wurde ich angerufen und mir gesagt, dass ich erst zum 1.11. rauskomme

hmm.. betriebsrat etc weiß ich nichts drüber. Ich bin ja auch erst seit 3 wochen dort, und dann ja auch nie im geschäftshaus, sondern immer unterwegs

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faiga_12938778
13.09.11 um 23:32
In Antwort auf amita_11851285

..
ich habe ja schon ne kündigung geschrieben, daraufhin wurde ich angerufen und mir gesagt, dass ich erst zum 1.11. rauskomme

hmm.. betriebsrat etc weiß ich nichts drüber. Ich bin ja auch erst seit 3 wochen dort, und dann ja auch nie im geschäftshaus, sondern immer unterwegs

Also
wie ich das jetzt gesehen haben, gelten da wohl oft verschiedene AVR je nach Bundesland und Verbandszugehörigkeit.
gib mal avr at + bundesland und deinen genauen Träger ein

Es gibt die GKD, das ist die Gewerkschaft der Kirche und Diakonie.
Vielleicht kannst du die mal anrufen und denen deinen Fall schildern, bzw. vielleicht gucken die ja auch mal über deinen Arbeitsvertrag.
Wie lange liegt denn der Vertrag bei dir schon rum?

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F
faiga_12938778
13.09.11 um 23:40
In Antwort auf faiga_12938778

Also
wie ich das jetzt gesehen haben, gelten da wohl oft verschiedene AVR je nach Bundesland und Verbandszugehörigkeit.
gib mal avr at + bundesland und deinen genauen Träger ein

Es gibt die GKD, das ist die Gewerkschaft der Kirche und Diakonie.
Vielleicht kannst du die mal anrufen und denen deinen Fall schildern, bzw. vielleicht gucken die ja auch mal über deinen Arbeitsvertrag.
Wie lange liegt denn der Vertrag bei dir schon rum?

Jetzt hab ich zu früh abgeschickt
meine Frage war:
wie lange liegt denn der Vertrag bei dir rum?
Theoretisch könntest du ja behaupten, solange du den Vertrag nicht unterschrieben hast, hast du den Inhalt noch nicht anerkannt. Also such dir eine nette Stelle aus und beharre auf einer Änderung. z.B. Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten, was weiß ich.
Vielleicht sind sie dann froh, dich los zu sein.

Andere Frage: steht etwas von Vertragsstrafe drin?
Ansonsten fristlos kündigen - nicht mehr erscheinen.

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A
amita_11851285
14.09.11 um 10:58
In Antwort auf faiga_12938778

Also
wie ich das jetzt gesehen haben, gelten da wohl oft verschiedene AVR je nach Bundesland und Verbandszugehörigkeit.
gib mal avr at + bundesland und deinen genauen Träger ein

Es gibt die GKD, das ist die Gewerkschaft der Kirche und Diakonie.
Vielleicht kannst du die mal anrufen und denen deinen Fall schildern, bzw. vielleicht gucken die ja auch mal über deinen Arbeitsvertrag.
Wie lange liegt denn der Vertrag bei dir schon rum?

...
also den Vetrag habe ich seit einer Woche.

Ich habe im Netz nichts über avr at + Bundesland etc gefunden

meinst du die GKD kann helfen, da die ja ihren Sitz in Berlin haben, und ich ganz woanders wohne.

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L
linda_12575932
14.09.11 um 11:11


Also mir ist so, wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben zurückgeschickt hast, dann gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen, da ja nur ein mündlicher Vertrag besteht und da gelten halt die gesetzlichen Fristen. Alles was über die gesetzlichen Bestimmungen geht (wie hier die Kündigungszeit in der Probezeit) bedürfen der schriftform. Und die hast du ja noch nicht unterschrieben Sind somit auch nicht gültig und du hättest eine 2 wöchige Kündigungsfrist



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A
amita_11851285
14.09.11 um 12:36

@nanny
oh das wäöre ja super, das muss ich mal weiter recherchieren

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A
an0N_1282693399z
14.09.11 um 12:57

Es kommt drauf an ob was im vertrag steht
wegen kündigung, weil solange du in der probezeit bist hast du nur 2 wochen kündigungsfrist

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faiga_12938778
14.09.11 um 13:52
In Antwort auf linda_12575932


Also mir ist so, wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben zurückgeschickt hast, dann gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen, da ja nur ein mündlicher Vertrag besteht und da gelten halt die gesetzlichen Fristen. Alles was über die gesetzlichen Bestimmungen geht (wie hier die Kündigungszeit in der Probezeit) bedürfen der schriftform. Und die hast du ja noch nicht unterschrieben Sind somit auch nicht gültig und du hättest eine 2 wöchige Kündigungsfrist



Stimmt nicht so ganz
denn es gibt keine gesetzliche Probezeit. d.h. die gibt es nur nach Vereinbarung.
Also könnte der AG folgendermaßen argumentieren: da sie den Vertrag noch nicht unterschrieben hat, ist sie NICHT in der Probezeit und hat somit wieder die 4 Wochen-Frist an der Backe. Was ja im Moment eigentlich auch stimmt: solange nicht unterschrieben - keine Probezeit akzeptiert.

Außer, das mit der 6-Monatigen Probezeit wurde tatsächlich mündlich vereinbart und sie müsste jetzt nur noch argumentieren, dass sie den Vertrag nur mit einer Zusatzvereinbarung zu den Kündigungsfristen unterschreibt.

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A
an0N_1282693399z
15.09.11 um 11:12

Hab mich bissle schlau
Also sofern keine speziellen Kündigungsfristen im vertrag stehen, gilt die normale kündigungsfrist in der Probezeit, sprich 2 Wochen

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