Nein in der Probezeit muss kein Grund vorliegen
In der Probezeit gilt generell eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen, auch am letzten Tag und sogar an Sonn- oder Feiertagen, wie Andreas Walle, Fachanwalt für Arbeitsrecht imFocuserläutert. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist dann vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. In der Folge steigt die gesetzliche Kündigungsfrist mit der Länge des Arbeitnehmerverhältnisses. Einen Überblick gibt der622 BGB.Während der Probezeit kann Dich Dein Chef einfach ohne Angabe von Gründen entlassen. Achtung: Selbst wenn die Probezeit laut Arbeitsvertrag nur zwei Monate dauert, gilt noch kein Kündigungsschutz, dieser setzt erst nach sechs Monaten Beschäftigungsverhältnis ein, unabhängig von der Länge der Probezeit, so Arbeitsrechtsspezialist Jean-Martin Jünger imABSOLVENTA Experten-Interview. Lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich nach der vereinbarten Probezeit sofort auf vier Wochen.