Ich habe eine Spezialfrage und wäre dankbar über Urteile oder links für folgenden Fall, bitte keine Mutmaßungen:
Im Mehrfamilienhaus sind noch vereinzelt Bleirohre vorhanden. Der aktuelle Grenzwert von 0,01 mg Blei pro Liter im Trinkwasser wird jedoch in mehreren Wohnungen des Gebäudes knapp unterschritten und somit eingehalten (eigene Auftraggabe der Bleimessung bei den Wasserbetrieben, also keine standardisierte Probennahme).
Ist der Hausbesitzer dennoch verpflichtet, die vorhandenen Bleileitungen auszutauschen?
Es könnte ja sein, dass der derzeitige Grenzwert erneut abgesenkt wird.
Ich finde immer nur links, dass bei auch nur wenigen verbliebenen Bleirohren im Gebäude der Grenzwert überschritten sein sollte. In besagtem Haus ist dies jedoch laut der Messung nicht der Fall.