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Der Vermieter darf die Kaution sogar bis zu glaube ich bis zu 6 Monate einbehalten und bei der Betriebskosten abrechnung sogar verrechnen
je nachdem wie die Kaution angelegt war,dauert die auflösung auch etwas
sie kann mit ihren Lohnstreifen zum Amtsgericht und sich einen Beratungsschein für einen Anwalt holen,der wird ihr aber glaube ich nichts anderes sagen,bei niedrigem Einkommen muss sie dann nur 10 Euro bezahlen
allerdings habe ich die Erfahrung gemacht das die wenigsten Anwälte bei übernahme der Kosten durch den Staat,wirklich ihre Arbeit richtig tun
rmieter die Kaution eigentlich nach Ende des Mietverhältnisses sofort zurückzahlen, denn das Geld gehört ja dem Mieter. In der Praxis hat sich jedoch ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten eingebürgert, in dem der Vermieter prüfen kann, ob er noch finanzielle Ansprüche gegenüber seinem alten Vertragspartner hat. So ist es zum Beispiel denkbar, dass vom Mieter verursachte Schäden in der Wohnung erst nach einiger Zeit sichtbar werden, dass Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt wurden, obwohl der Mieter dafür zuständig war, oder dass die Betriebskosten höher ausfallen als erwartet.
Wann spätestens Geld fließen muss
Laut dem Deutschen Mieterbund muss der Vermieter dem Mieter jedoch spätestens nach zwölf Monaten die Kaution oder den Teil, der ihm davon noch zusteht, auszahlen. Grund ist, dass einmal pro Jahr die Betriebskostenabrechnung fällig wird, mit der alle Ansprüche des Vermieters verrechnet werden können. Während dieser zwölf Monate darf der Vermieter aber nicht die volle Kaution zurückhalten, sondern nur den Teil, der voraussichtlich nötig ist, um die zusätzlichen Kosten zu decken (BGH, Az: VIII ZR 71/05).