:super:
Dürfen sie,und zwar gilt es als Zuflussprinzip,heisst fliesst bei euch im Januar Geld zu,dürfen sie es für Januar verrechnen.
Genauso sieht es bei Lottogewinnen,Urlaubsgeld,Erbs chaften und sonstigen (plus-leistungen)aus.
Anders sieht es aus bei Zahlungen aus Haftpflichtschäden,oder einem Schmerzensgeld durch einen Unfall,diese müssen zwar angegeben werden,sind aber frei von einer Berechnung.
Genauso wie Stromschulden aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen,und Stromguthaben behalten werden darf.
Aber Betriebskosten vom Jobcenter bezahlt werden und eine Gutschrift auch widerrum ihnen gehört.