Du hast leider nicht Recht
>>>Immerhin trägt sie das versandrisiko.<<<
In der Regel trägt beim Versand durch einen privaten Verkäufer der Käufer das Versendungsrisiko.
Aber keine Regel ohne Ausnahme.
Und eine Ausnahme besteht in den Fällen, in denen eine bestimmte Versendungsart vereinbart wurde - dann kehrt sich der obige Regel-Grundsatz quasi um - und bei Problemen trägt dann - ausnahmsweise - der Verkäufer das Risiko, dass eine Sendung nicht ankommt, verloren oder kaputt geht.
Ihr habt hier versicherten Versand vereinbart, dem bist Du nicht nachgekommen.
Damit gilt hier die Ausnahme.
Und das Versendungsrisiko, bzw. eine Schadenersatzpflicht, liegt jetzt bei Dir.
Schreib die Gegenseite doch nochmal an, erkläre die Sachlage, schick eine Kopie des Einlieferungsbeleges mit, mach darauf aufmerksam, dass Du Zeugen für die Einlieferung hast.
Und dass gerade ein Nachforschungsantrag läuft.
Und erbitte Dir mit diesen Angaben noch eine letzte Frist, die Sache mit der Post zu klären, 2-3 Wochen.
Vielleicht hast Du ja Glück, und der Nachforschungsantrag ergibt etwas.
Entweder, dass das Päckchen ausgeliefert wurde, oder es wird noch aufgefunden, etc.
Sollte bei dem Antrag nichts herauskommen, hast Du schlichtweg Pech gehabt. Und bist zur Rückerstattung verpflichtet.
Viel Glück!