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So 1. muss dir 4 wochen gegeben werden um zu zahlen! Da der brief verspätet abgeschickt worden ist, ist das den anbieter sein problem!
2. muss!!!! 3 tage vor termin ein sperrkassierer kommen und nach barzahlung fragen!
3. hätten die herren vorher klingeln müssen!
Liefersperren sind gesetzlich geregelt
Die Energieunternehmen dürfen die Versorgung nicht ohne Vorankündigung unterbrechen. Laut Gesetz muss diese Ankündigung mindestens vier Wochen vor der Sperrung erfolgen. Hier ist wichtig: Die Androhung der Versorgungsunterbrechung kann zusammen mit einer herkömmlichen Mahnung erfolgen. Wer eine Mahnung von einem Strom- oder Gasversorger erhält, sollte daher in jedem Fall reagieren.
Denn die Versorger dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Lieferung unterbrechen. So darf keine Versorgungssperre verhängt werden, wenn der Wert der offenen Rechnungen unter 100 Euro liegt. Auch darf durch die Sperre nicht die Gesundheit von Kranken, Schwangeren oder Kindern gefährdet werden. Zusätzlich darf die Versorgung laut Gesetz nicht unterbrochen werden, wenn der Verbraucher darlegt, dass eine hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.
Wer eine Rechnung schriftlich beanstandet oder Preiserhöhungen widersprochen hat und die alten Preise weiterhin bezahlt, darf nicht von Strom oder Gas abgeklemmt werden und dies auch nicht angedroht bekommen.