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OT: Frage zu Wohngeld/Mindesteinkommen

Letzte Nachricht: 6. Dezember 2013 um 14:26
K
ksenia_12712212
05.12.13 um 20:32

Ich versuch mich grad schon schlau zu lesen, aber irgendwie schnall ichs nich

Also, zu unserer Situation: Mein Mann ist seit Anfang des Monats wetterbedingt bis wahrscheinlich einschließlich März arbeitslos. Jetzt war er natürlich beim Amt um ALG1 zu beantragen. Tja, als wir nun erfahren haben was wir an ALG bekommen schauten wir erstmal so Das reicht niiiemals
Wir haben letztes Jahr etwa zur gleichen Zeit ALG1 bezogen und bekommen nun den selben Betrag wie damals. Nur: letztes Jahr wurde in der Berechnung noch sein Lehrlingsgehalt berücksichtigt, deshalb war es nicht so viel. Jetzt ist er schon über ein Jahr Geselle, natürlich mit entsprechend mehr Lohn.
Jetzt sagte die Dame vom Amt das wir ja noch zusätzlich Wohngeld beantragen könnten. Ich hab da aber sowas im Kopf, das man über einer bestimmten Einkommensgrenze sein muss um das zu bekommen Ich krieg nur grad nich raus wie hoch die ist...
Hat da jemand etwas mehr Ahnung?

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A
an0N_1250601199z
05.12.13 um 20:46

Schau da mal
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/wohngeldtabellen.html?nn=36282

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S
selene_12148207
05.12.13 um 20:50

Hey
also beim wohngeld gibt es tatsächlich eine mindestgrenze. du musst in der lage sein, den lebensunterhalt selbst zu bestreiten (also miete, versicherung, geld zum leben). ich war student und bei mir galt irgendwas in höhe von 500 euro als mindestsatz und die zählten da auch kindergeld rein, bafög usw. bei euch könnte die untergrenze anders sein, weil ihr ja mehr seit.

ALG1 bekommt man übrigens nur, wenn man mind. 12 monate lang gearbeitet hat und es kein minijob war.

ihr müsstet aber anspruch auf alg2 haben, den hat man eigentlich immer und irgendwo ist der auch besser, weil man da auch krankenversichert ist übers amt, beim wohngeld hat man das nicht. das jobcenter sagt aber immer, man soll wohngeld beantragen, denn es entscheidet sich dann letztenlich, wo man mehr raushat.
macht am besten beides und teilt es beiden mit, dass ich noch eine weitere sozialleistung beantragt habt. meistens klären die dann auch untereinander, was sache ist.

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K
ksenia_12712212
06.12.13 um 8:48


Das hatte ich auch gefunden, nur hab ich dort nur den Regelsatz für Alleinstehende gefunden, oder überseh ich was? Der is ja bestimmt höher bei mehr Personen?

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K
ksenia_12712212
06.12.13 um 8:48
In Antwort auf an0N_1250601199z

Schau da mal
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/wohngeldtabellen.html?nn=36282


Waaah, Tabellen Aber danke

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K
ksenia_12712212
06.12.13 um 8:55
In Antwort auf selene_12148207

Hey
also beim wohngeld gibt es tatsächlich eine mindestgrenze. du musst in der lage sein, den lebensunterhalt selbst zu bestreiten (also miete, versicherung, geld zum leben). ich war student und bei mir galt irgendwas in höhe von 500 euro als mindestsatz und die zählten da auch kindergeld rein, bafög usw. bei euch könnte die untergrenze anders sein, weil ihr ja mehr seit.

ALG1 bekommt man übrigens nur, wenn man mind. 12 monate lang gearbeitet hat und es kein minijob war.

ihr müsstet aber anspruch auf alg2 haben, den hat man eigentlich immer und irgendwo ist der auch besser, weil man da auch krankenversichert ist übers amt, beim wohngeld hat man das nicht. das jobcenter sagt aber immer, man soll wohngeld beantragen, denn es entscheidet sich dann letztenlich, wo man mehr raushat.
macht am besten beides und teilt es beiden mit, dass ich noch eine weitere sozialleistung beantragt habt. meistens klären die dann auch untereinander, was sache ist.

Danke
So hat das die Dame vom Amt auch erklärt. Er hat halt seit dem letzten Bezug nur 9 Monate gearbeitet, deswegen ist die Berechnung die gleiche wie letztes Mal.
ALG2 wollen wir eigentlich nur ungern beantragen. Ich hatte das nach meiner Ausbildung schonmal für ein paar Monate. Danach hatten wir dank einer falschen Berechnung von denen, Rückzahlungen die wir angeblich nicht beglichen hatten usw. über 2 Jahre Stress mit denen. Erst mit Anwalt war die Sache dann vom Tisch Das tu ich mir nicht nochmal an.
Versichert sind wir ja alle noch, über meinen Mann. Das ist also kein Problem.
Aber so wie ich das verstanden hab (solche Berechnungen sind echt nicht meine Stärke), sind wir wahrscheinlich tatsächlich unter der Einkommensgrenze Dabei fehlen uns vielleicht nur etwa 100 Euro mntl. um einigermaßen rum zu kommen.

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K
ksenia_12712212
06.12.13 um 9:21

Dieser Rechner
sagt mir, das wir etwa 464 Euro Wohngeld bekommen würden Das wär ja ne feine Sache. Aber der berücksichtigt das Mindesteinkommen auch nicht, oder?

@zweitnick: Was verstehst du nicht? Wie die das berechnen? Ich finds auch total blöd. Weil wenn das wirklich so ist, das man 12 Monate gearbeitet haben muss, dann kommen wir ja nie auf ein höheres ALG. Denn, so wie es aussieht, wird das jetzt jeden Winter so sein. Mein Mann hätte ja auch kein Problem damit in der Zeit was anderes zu machen, aber für ne Vermittlung ist erst in 3 Monaten ein Termin frei Und selber sucht er sich gerade dusselig, findet aber nichts

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K
ksenia_12712212
06.12.13 um 9:32

WIr haben
den Antrag auch schon nahezu komplett ausgefüllt hier rumliegen. Weggeschickt wird der auf jeden Fall. Ich wollt nur vorher selber nochmal rumschauen, nicht das wir dann enttäuscht werden...
Ich versuch mal, deren Berechnung zu erklären Also, bis August 2012 war mein Mann noch Lehrling mit dem kleinen Lehrlingsgehalt. Ab September dann Geselle. Im Dezember 2012 haben wir dann das erste Mal ALG1 beantragt. Die Berechnung ging natürlich nach den letzten 12 Monaten. Also der Schnitt aus 3 Monaten Gesellengehalt und 9 Monaten Lehrlingsgehalt. Raus kam natürlich nicht so viel. Aber letztes Jahr hat das noch ganz gut gepasst weil ich noch Elterngeld bekommen hab. Diesmlal dachten wir, haja, wird wieder nach den letzten 12 Monaten berechnet, also aus dem Gesellenlohn. Aber da er ja keine 12 Monate am Stück gearbeitet hat, nehmen die jetzt einfach die Berechnung vom letzten Mal her

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I
inske_12353846
06.12.13 um 10:00

Geh am besten
Zum wohngeldamt. Hatte das selbe problem mit lastenzuschuss. Hab den rechner im internet gemacht. Der war fürs klo.

Gestern rief mich nämlich die Dame an und sagte ich liege weit unter der grenze und ich soll zum jobcenter und aufstockendes harzt 4 beantragen.

Tja das sagt einem der rechner nicht.

Lg

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S
selene_12148207
06.12.13 um 14:26
In Antwort auf ksenia_12712212

Danke
So hat das die Dame vom Amt auch erklärt. Er hat halt seit dem letzten Bezug nur 9 Monate gearbeitet, deswegen ist die Berechnung die gleiche wie letztes Mal.
ALG2 wollen wir eigentlich nur ungern beantragen. Ich hatte das nach meiner Ausbildung schonmal für ein paar Monate. Danach hatten wir dank einer falschen Berechnung von denen, Rückzahlungen die wir angeblich nicht beglichen hatten usw. über 2 Jahre Stress mit denen. Erst mit Anwalt war die Sache dann vom Tisch Das tu ich mir nicht nochmal an.
Versichert sind wir ja alle noch, über meinen Mann. Das ist also kein Problem.
Aber so wie ich das verstanden hab (solche Berechnungen sind echt nicht meine Stärke), sind wir wahrscheinlich tatsächlich unter der Einkommensgrenze Dabei fehlen uns vielleicht nur etwa 100 Euro mntl. um einigermaßen rum zu kommen.

Weißt du
wie wir das im studium gemacht haben? da hat mama dann jeden monat noch was dazu gepackt, wenn es zu wenig war. für das wohngeldamt ist das dann auch einkommen. vllt. könnte euch ja mama etwas unter die arme greifen?

und außerdem ist das auf solchen internetauskünften meistens sehr pauschal gehalten. die kommunen regeln das meistens noch einmal selber, weil z.b. die mietspiegel anders sind als in berlin oder so. daher würde ich es auf jeden fall versuchen.

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