dorit_12524356:???:
Bitte nicht falsch verstehen, aber ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass die Polizei so gehandelt hat, wie Du es hier schreibst.
Das geht gar nicht. Die Beamten würden massig Ärger bekommen, weil sie gleich gegen mehrere Dienstpflichten verstoßen hätten.
Zum einen - Betrug, und der steht hier im Raum, ist - jenseits der Geringwertigkeitsgrenze - ein sog. Offizialdelikt. D.h. die Polizei muss auf eine Anzeige hin ein Ermittlungsverfahren einleiten; sie darf das weder ablehnen noch untätig bleiben.
Die Geringwertigkeitsgrenze liegt aktuell irgendwo zwischen 50 und 100 Euro.
Dass da wirklich irgendwer erklärt haben soll, unter einem Wert von 1500 Euro wird nichts unternommen? - Für mich nicht vorstellbar.
Zum anderen - die Polizei hat den "Betrüger" angeschrieben und aufgefordert, das Geld zurückzuzahlen? Und sich zudem mit dessen Bank in Verbindung gesetzt, die diesen dann ebenfalls aufgefordert hat, das Geld zurückzuerstatten?
Weder Polizei noch Bank steht das zu.
Die Aufforderung, Geld aus einem nicht-erfüllten Vertrag zurückzuzahlen, ist reinstes Zivilrecht - und liegt außerhalb des Kompetenzbereiches der Polizei. Dienstrechtlich dürfen die das gar nicht. Das ist so, als ob Du auf Arbeit irgendwelche Schriftsachen für Deine Nachbarin fertigst, statt Deine eigentlich nach Arbeitsvertrag zu erfüllenden Tätigkeiten zu erledigen.
Und mit der Bank in Verbindung setzen? Polizisten haben eine Verschwiegenheitsverpflichtung ; die dürfen der Bank genauere Informationen gar nicht mitteilen.
Auch die Bank - was gehen privatrechtliche Verträge und deren (Nicht)Erfüllung eine Bank an? Schreibt Deine Bank Dir einen "netten" Brief, wenn Du mal zu spät die Miete überweist oder irgendwelche anderen Verpflichtungen nicht erfüllst? Meine macht das nicht. Und ich würde ihr gewaltig aufs Dach steigen, wenn sie sich erdreisten würde, sich in meine Privatangelegenheiten einzumischen. Zumal die Bank doch gar nicht beurteilen kann, ob Dein Bruder das Geld zu Recht zurückverlangt.
Außerdem, wenn die Polizei den Verkäufer und dessen Bank angeschrieben hat, dann HAT sie doch was gemacht!?
Und das Geld würde Dein Bruder über das Strafverfahren eh nicht wieder erhalten.
Da muss er zivilrechtlich vorgehen.