Hi,
also wenn man nach der normalen Verjährung geht aus dem BGB, dann hat man da die Verjährung nach 3 Jahren (197 BGB, ABER die Frist beginnt erst mit Silvester an zu laufen(199 BGB), also bei dieser Rechnung ab dem 1.01.2009 und da das ja noch 2 Monate sind, haben sie noch rechtzeitig sich geregt.
Wäre jetzt die Verjährungsfrist schon abgelaufen, hätten sie zwar den Anspruch auf das Geld aus Vertrag, aber du hättest eine Einrede (nämlich der Verjährung).
Also guck, ob du schon bezahlt hast, sonst musst du zahlen.
LG