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Forum / Mein Baby

Ot: hier gibt es doch lehrerinnen, hilfe bitte!

Letzte Nachricht: 1. Juni 2016 um 6:48
F
fiona_12890136
30.05.16 um 18:06

Wäre super, wenn mir hier jemand Antwort geben könnte. Es geht um folgendes: Meine Schwester befindet sich aktuell in ihrer Ausbildung, verkürzt um 1 Jahr und ist direkt ins zweite Lehrjahr eingestiegen, in dem sie sich momentan auch noch befindet. Nun ist es so, dass sie aufgrund von Krankheit (bei ihr selbst und auch bei ihrem Kind - sie ist alleinerziehend) nur eine Arbeit von insgesamt 3 mitschreiben konnte. Nachholtermine sind fix so festgelegt, dass sie nicht nur eher aus dem Betrieb verschwinden müsste (was nicht das größte Problem darstellt), sondern auch noch wegen der Schließzeit der Kita unmöglich ihr Kind untergebracht kriegt (Nachschreibetermin ist immer 16Uhr, daran ist auch nichts zu drehen). Babysitter fehlt leider das Geld und ich wohne blöderweise zu weit weg, kann ihr die Kleine also nicht abnehmen. Jetzt zur eigentlichen Frage Weil meine Schwester einen Nachschreibetermin absagen musste mangels Betreuung ihres Kindes und bei dem anderen mal (wo der Lehrer netterweise angeboten hatte, dass sie im Unterricht nachschreiben darf) nicht kommen konnte weil die Kleine krank war und nicht in die Kita konnte, verweigert sich der Lehrer nun irgendeine Art von Mühe in Bewegung zu setzen ihr nochmals die Möglichkeit zu geben wenigstens eine der verpassten Arbeiten nachzuholen. Sie hat nur eine Note und deswegen wird auf dem Zeugnis "keine Einschätzung mangels Leistungen" drauf stehen - da sie weder Noten aus dem 1. Lehrjahr (was sie ja nicht mitgemacht hat) nachweisen kann und das Fach nicht mehr im 3. Lehrjahr unterrichtet wird. DARF ER DAS?! Ich meine, Notenschluss für dieses Schuljahr ist erst in der zweiten Juniwoche, und meine Schwester kann für die Fehltage als auch für die versäumten Nachschreibetermine Krankenscheine vorweisen! Und sie sagte ihm auch, sie würde einen Babysitter nehmen (auch wenn sie das Geld nicht hat) um an einem regulären Termin teilnehmen zu können, wo besagter Lehrer also null Mühe hat außer eben seine normalen Pflichten wie sonst auch (nämlich die Arbeit auswerten, was er ja eh hätte machen müssen). Zudem bot sie ihm an, einen Aufsatz zu schreiben, Referat zu halten o.ä. - Hauptsache sie bekommt noch eine Note. Er VERWEIGERT es! Kann mir nicht vorstellen, das er das einfach so darf! Schließlich kann keiner der beiden etwas für die Umstände.. Für ihn bedeutet das doch nichts eine simple Arbeit auszuwerten, meine Schwester hingegen muss dieses Zeugnis künftigen Arbeitgebern vorzeigen und wird daraufhin sicher etliche Ablehnungen bekommen! Das ist doch nicht fair??!

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M
morika_878233
30.05.16 um 18:26

Bei
uns hätte sich wohl kein Lehrer überhaupt die Mühe gemacht und wäre so entgegen gekommen. Ob er das nun verweigern darf weiß ich nicht, aber ich finde es schon verständlich. Warum spricht sie nicht einfach mit dem Direktor?

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A
an0N_1193312299z
30.05.16 um 18:28

Ein "Unbeurteilt" heißt es bei uns -
ist schlimmer als ein Nicht Genügend im Zeugnis.

Die rechtliche Lage ist mir jetzt nicht ganz klar - bzw. worauf es hinausläuft .

Sie hatte einen Ersatztermin, diesen wiederum abgesagt wegen Krankheit o.ä?

Er darf ihr ein Unbeurteilt geben, wenn er zu wenig Noten hat . Ich gehe davon aus - er dreht das Versäumnis vom Nachholen der Prüfung zu seinen Gunsten . In wie weit man diese Termine versäumen darf - kann ich dir nicht sagen .

Bei uns gibt es eine Prüfung, die man selbst anmelden muss und die einem NICHT verwehrt werden darf. Über den gesamten Stoff (Halbjahr) eine Prüfung ablegen, findet in Lernfächern zumeist mündlich statt .
Sie ist gesetzlich geregelt und er MUSS ihr diese gewähren .

Darauf habe ich immer zurückgegriffen, wenn ich zu viel gefehlt habe, oder keine Muse hatte - ich lernte den Halbjahresstoff und ließ mich abprüfen und bekam dann immer die gute Note ins Zeugnis . Der Vorteil daran ist - dass die geprüfte Note im Zeugnis steht .

Diese Prüfungen muss man allerdings selbst anmelden . Und ein bestimmter Zeitraum muss vor dem Termin noch vorhanden sein .

Ein Referat oder Aufsatz lässt er nicht zu, da dies lediglich zur Mitarbeitsnote gezählt wird und keinerlei Einfluss auf die Endnote hat ...

LG

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A
an0N_1193312299z
30.05.16 um 18:36
In Antwort auf an0N_1193312299z

Ein "Unbeurteilt" heißt es bei uns -
ist schlimmer als ein Nicht Genügend im Zeugnis.

Die rechtliche Lage ist mir jetzt nicht ganz klar - bzw. worauf es hinausläuft .

Sie hatte einen Ersatztermin, diesen wiederum abgesagt wegen Krankheit o.ä?

Er darf ihr ein Unbeurteilt geben, wenn er zu wenig Noten hat . Ich gehe davon aus - er dreht das Versäumnis vom Nachholen der Prüfung zu seinen Gunsten . In wie weit man diese Termine versäumen darf - kann ich dir nicht sagen .

Bei uns gibt es eine Prüfung, die man selbst anmelden muss und die einem NICHT verwehrt werden darf. Über den gesamten Stoff (Halbjahr) eine Prüfung ablegen, findet in Lernfächern zumeist mündlich statt .
Sie ist gesetzlich geregelt und er MUSS ihr diese gewähren .

Darauf habe ich immer zurückgegriffen, wenn ich zu viel gefehlt habe, oder keine Muse hatte - ich lernte den Halbjahresstoff und ließ mich abprüfen und bekam dann immer die gute Note ins Zeugnis . Der Vorteil daran ist - dass die geprüfte Note im Zeugnis steht .

Diese Prüfungen muss man allerdings selbst anmelden . Und ein bestimmter Zeitraum muss vor dem Termin noch vorhanden sein .

Ein Referat oder Aufsatz lässt er nicht zu, da dies lediglich zur Mitarbeitsnote gezählt wird und keinerlei Einfluss auf die Endnote hat ...

LG

Null Mühe -
würde ich dem Lehrer jetzt nicht unterstellen - da er ihr 2 Mal angeboten hat - eine Arbeit nachzuschreiben . Ob dann deine Schwester krank ist - oder ihr Kind - ist eben Pech .

Arbeit ist eine "Nacharbeit" für den Lehrer immer - weil er natürlich damit Mehrarbeit leisten muss, wenn Schüler/Innen fehlen . Er kann ja nicht 2 Mal denselben Test bringen - wäre ja infam .

Er wird eher nicht mehr gewillt sein, ihr zu helfen und ihr entgegen zu kommen, da sie 2 Mal nicht erschienen ist .

Wie geschrieben - eine Prüfung über den Halbjahresstoff MUSS er ihr gewähren . Darauf wird es auch hinauslaufen ....

LG

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A
an0N_1189688999z
30.05.16 um 18:46

Kind
Mitgenommen zur Klausur? Aha... Kind krank ist also Blaumachen? Aha... Bei dir ist Hopfen und Malz verloren

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H
hooda_12167180
30.05.16 um 18:48

Mit dem zeugnis
Muss sie sich nicht bewerben. Das macht sie mit dem abschlusszeugnis bzw wenn sie die ausbildungspruefung schafft.frage ist ob sie ueberhaupt so zur pruefung zugelassen wird?? Ich musste damals meine verkuerzte ausbildung wegen krankheitsbedingten fehlzeiten verlaengern.keine ahnung was sie fuer ne ausbildung macht ,aber wir hatten damals ne zwischenpruefung wenn ich mich richtig erinnere... ich wuerde mich bei der zustaendigen handwerkskammer erkundigen. Irgendeine loesung wird es geben,auch wenn das bedeutet das sie das jahr wiederholen muss.

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I
ima_11973678
30.05.16 um 19:11

Mal bei der Handwerkskammer nachfragen
zur Not muss sie das jahr wiederholen.Wegen krankheit an einer Prüfung nicht teilnehmen zu können ist verständlich aber nicht wegen mangelnder Betreuung.Babysitter kosten nicht Welt für sie Zeit in der sie die Prüfung hätte nachschreiben können

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K
kamala_11901399
30.05.16 um 19:19

Rein rechtlich
gesehen kommt es auf das Bundesland an, ob eine Klausur überhaupt nachgeschrieben werden muss. Gehen wir aber mal davon aus, dass ist bei deiner Schwester der Fall:
Es existierte ein Nachschreibtermin, an dem deine Schwester nicht konnte und an dem weiteren Nachschreibtermin für die Nachschreibklausur im Unterricht war deine Schwester ebenfalls nicht anwesend, ja? Was soll der Lehrer denn noch alles anbieten, bitte? Ein Referat oder eine ähnlich gelagerte Leistung ist kein adäquater Ersatz für eine Klausur und wenn mir schon 2x Termine abgesagt wurden (die Atteste sind dabei zwingend erforderlich und keine zusätzliche Bezeugung des guten Willens), dann würde ich mir auch überlegen, ob ich mir die Mühe mache, inzwischen eine DRITTE Klausur zusammenzustellen, was a.) durchaus Mühe macht und b.) eben nicht mal so leicht auf einer Arschbacke zu schreiben und zu korrigieren ist.
Rechtlich gesehen ist der Lehrer auf der sicheren Seite. Ich würde mich vermutlich breitschlagen lassen, aber das muss er nicht; das kann er lediglich.
Macht es Sinn, nochmal ganz höflich mit dem Lehrer zu reden? Eine andere Möglichkeit hat sie leider nicht...

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

F
fiona_12890136
30.05.16 um 19:44

Danke für die bisherigen Antworten
Ich glaube ich muss hier nochmal etwas klarstellen, ich habe mich wohl etwas ungenau geäußert.

Die Nachschreibetermine sind Pflicht und es findet jeden Dienstag und Donnerstag statt. Das führt nicht der Lehrer des Schülers der die Arbeit verpasst hat, sondern das rotiert immer zwischen sämtlichen Lehrern. Also wenn ein Lehrer dazu eingeteilt ist, muss er da eh anwesend sein (sollte es zB der betreffende Lehrer sein, macht es ihm wegen meiner Schwester in der Hinsicht nicht mehr Mühe).
Also, normaler Ablauf: Arbeit verpasst, Nachschreibetermin pflicht, nur Krankheit entschuldigt vom Nachschreibetermin.
Die Nachschreibetermine sind also Sammeltermine, wo alle Nachschreiber aus sämtlichen Klassen der gesamten Schule unter der Aufsicht eines Lehrers ihre jeweiligen Leistungen erbringen.

So gesehen war das Anbieten der Nachschreibetermine also kein Entgegenkommen des Lehrers, sondern seine Pflicht. Lediglich das er ihr einmalig anbot, während des Unterrichts nachzuschreiben, war sein Entgegenkommen, was ja auch wirklich nett von ihm war.

Zum Thema das ist nicht unter "Null Mühe" zu werten - doch, meiner Meinung nach schon. Es handelt sich um das Fach Deutsch und die verpassten Arbeiten waren einmal ein Diktat und einmal ein Protokoll schreiben. Dass das Diktat nicht nachgeschrieben werden kann, ist schon klar. Aber das Protokoll ist ja nun wirklich kein Hit, zumal dieser Lehrer wohl eh immer die gleichen Arbeiten verwendet (das weiß meine Schwester durch Klassenkameraden und Parallelklassen, die bei ihm schonmal nachschreiben mussten). Wenn man dann also noch bedenkt, dass er die Arbeit meiner Schwester regulär auch kontrollierren hätten müssen, versteh ich nicht was er da nun für Mehraufwand hat? Eine Kopie mit Aufgabenstellung dem beaufsichtigen Kollegen in die Hand drücken

Es kam die Frage auf, wieso sie nicht mit dem Direktor spricht. Ganz einfach, weil er nicht erster Ansprechpartner dafür ist, sondern Letzter. Als erstes muss sie sich an den Fachleher wenden, danach an den Klassenlehrer. Hat sie beides gemacht, der Klassenlehrer konnte ihr nicht helfen. Als nächsten Ansprechpartner hat sie also die Fachleitung, bei der sie nächste Woche einen Termin vereinbart hat. Wenn auch dieses Gespräch fruchtlos bleibt, darf sie sich an den Direktor wenden.

@Britschhaferl: Ich kann mich nicht erinnern, dass du in diesem Forum auch nur ein einziges Mal wenigestens einen hilfreichen Kommentar von dir gegeben hast! Alles was du schreibst ist nicht nur respektlos, sondern gediegen gesagt auch zu 99% Müll!
Nochmal für dich: Sie hat weder blau gemacht noch sonst was! Wie ich oben schrieb hatte sie Krankenscheine für die Fehlzeiten vorgelegt! Die hat sie auch nicht ohne Grund bekommen! Und ja, wie ich oben bereits schrieb: ES IST EIN SAMMELNACHSCHREIBEN! Mit 2-jährigem Kind was da rumwuselt und sich zwei! Stunden lang langweilt ist natürlich alles was die Lehrer dort dulden und die Konzentration der Nachschreiber fördert!

@Mit dem Zeugnis muss sie sich nicht bewerben: Jein. Es ist zwar kein Prüfungsfach, aber der künftige Arbeitgeber kann die Einsicht in das komplette Zeugnis verlangen. Und wenn das der Fall ist, ist sie eh raus aus der Auswahl. Also so pauschal würde ich das nicht als "Es spielt keine Rolle" abstempeln..

@Ano: Sie lernt Industriekauffrau, Zwischenprüfung hatte sie natürlich mitgeschrieben, die ist bei den Industriekaufleuten allerdings ohne Wertung - einzihg die Anwesenheit zählt bei der Zwischenprüfung. Die "normalen" Prüfungen finden erst im 3. Lehrjahr statt. Es geht um die Zeugnisendnote, da es kein Prüfungsfach ist.

@Jungemami: Doch, für ein mikriges Lehrlingsgehalt kostet ein Babysitter die Welt. Jeden Monat kommt sie gerade so um die Runden, und dennoch reicht es oft nicht und sie geht mit roten Zahlen in den neuen Monat. Ein Babysitter kostet sie für die notwendigen 3h minimum 50 Euro. Das sind 50 Euro, die sie eben nicht hat. Da kann man noch so sehr sagen es kostet nicht die Welt, wenn es nicht da ist, kann sie es nicht ausgeben.



Es ist für mich eben wirklich nur die Frage, ob er ihr einen Nachschreibetermin verweigern darf, nur aus der Unterstellung sie hätte sich nicht bemüht und hätte eben kommen müssen. Wenn es nicht geht und sie das begründen kann und auch dementsprechende Nachweise von Krankenschein hat, ist es für mich absolut nicht nachvollziehbar, ihr jetzt nichtmal den generellen Sammelnachschreibetermin zu gewähren Daran zweifel ich eben, ob das so richtig ist..
Das wäre ja nix anderes, wenn jemand zB nen Unfall hatte und im Krankenhaus liegt/lag - da würde doch auch kein Lehrer so ein Ar*** sein und sagen "Nö, Pech gehabt."

Ich bin jetzt einfach mal gespannt was nächste Woche bei dem Termin rauskommt.

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F
fiona_12890136
30.05.16 um 19:48
In Antwort auf kamala_11901399

Rein rechtlich
gesehen kommt es auf das Bundesland an, ob eine Klausur überhaupt nachgeschrieben werden muss. Gehen wir aber mal davon aus, dass ist bei deiner Schwester der Fall:
Es existierte ein Nachschreibtermin, an dem deine Schwester nicht konnte und an dem weiteren Nachschreibtermin für die Nachschreibklausur im Unterricht war deine Schwester ebenfalls nicht anwesend, ja? Was soll der Lehrer denn noch alles anbieten, bitte? Ein Referat oder eine ähnlich gelagerte Leistung ist kein adäquater Ersatz für eine Klausur und wenn mir schon 2x Termine abgesagt wurden (die Atteste sind dabei zwingend erforderlich und keine zusätzliche Bezeugung des guten Willens), dann würde ich mir auch überlegen, ob ich mir die Mühe mache, inzwischen eine DRITTE Klausur zusammenzustellen, was a.) durchaus Mühe macht und b.) eben nicht mal so leicht auf einer Arschbacke zu schreiben und zu korrigieren ist.
Rechtlich gesehen ist der Lehrer auf der sicheren Seite. Ich würde mich vermutlich breitschlagen lassen, aber das muss er nicht; das kann er lediglich.
Macht es Sinn, nochmal ganz höflich mit dem Lehrer zu reden? Eine andere Möglichkeit hat sie leider nicht...

Wie ich oben schrieb
muss der Lehrer nicht die DRITTE Arbeit zusammenstellen.
Ebenfalls oben schrieb ich, also in meinem Ausgangsbeitrag, dass sie sich Schulden für einen Babysitter macht, damit sie zu einem regulären Nachschreibetermin kommen kann. Zu dem betreffender Lehrer nicht anwesend sein muss. Was ihn also keine zusätzliche Zeit kostet.

Was sollte meine Schwester denn machen, wenn sie keinerlei Möglichkeit hatte? Ist ja nicht so das sie beabsichtigt nicht hinging, sondern weil sie ihr teils krankes Kleinkind betreuen musste. Krank ist krank - da ist man auch auf Arbeit entschuldigt (und muss ggf. nacharbeiten), aber in der Schule nicht?

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F
fiona_12890136
30.05.16 um 21:56

Scheinbar
wurde es noch nicht verstanden.. Der Lehrer verwendet die gleiche Aufgabenstellung. Immer - das haben schon einige andere Schüler bestätigt. Also sehe ich da keine extra Mühe - denn die Arbeit hätte er so oder so korrigieren müssen, diesmal eben nur zu einem anderen Zeitpunkt. Und mir ist klar, das Lehrer den lieben langen Tag auch was zu tun haben, erst Recht zum Ende des Schuljahres hin. Hab ich ja nie gegenteiliges behauptet. Nur eben das er nicht mehr Arbeit hat, als wenn sie regulär da wäre und daher mein Unverständnis zustande kommt. Sie hat bereits mit ihm gesprochen, ihm die Situation geschildert. Aufsatz, Referate & Co werden übrigens von der Wertung gleichgestellt - als vollwertige Note, das weiß ich, da ich vor einigen Jahren selbst dort an der Schule war. (Fällt mir gerade ein weil vorhin ja jmd schrieb diese Art von Leistung würde unter Mitarbeit zählen und daher nicht als Notenausgleich möglich sein). Nur hatte ich nicht bei diesem Lehrer Unterricht, kenne ihn also nur von den Erzählungen meiner Schwester.

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H
hooda_12167180
30.05.16 um 23:01
In Antwort auf fiona_12890136

Danke für die bisherigen Antworten
Ich glaube ich muss hier nochmal etwas klarstellen, ich habe mich wohl etwas ungenau geäußert.

Die Nachschreibetermine sind Pflicht und es findet jeden Dienstag und Donnerstag statt. Das führt nicht der Lehrer des Schülers der die Arbeit verpasst hat, sondern das rotiert immer zwischen sämtlichen Lehrern. Also wenn ein Lehrer dazu eingeteilt ist, muss er da eh anwesend sein (sollte es zB der betreffende Lehrer sein, macht es ihm wegen meiner Schwester in der Hinsicht nicht mehr Mühe).
Also, normaler Ablauf: Arbeit verpasst, Nachschreibetermin pflicht, nur Krankheit entschuldigt vom Nachschreibetermin.
Die Nachschreibetermine sind also Sammeltermine, wo alle Nachschreiber aus sämtlichen Klassen der gesamten Schule unter der Aufsicht eines Lehrers ihre jeweiligen Leistungen erbringen.

So gesehen war das Anbieten der Nachschreibetermine also kein Entgegenkommen des Lehrers, sondern seine Pflicht. Lediglich das er ihr einmalig anbot, während des Unterrichts nachzuschreiben, war sein Entgegenkommen, was ja auch wirklich nett von ihm war.

Zum Thema das ist nicht unter "Null Mühe" zu werten - doch, meiner Meinung nach schon. Es handelt sich um das Fach Deutsch und die verpassten Arbeiten waren einmal ein Diktat und einmal ein Protokoll schreiben. Dass das Diktat nicht nachgeschrieben werden kann, ist schon klar. Aber das Protokoll ist ja nun wirklich kein Hit, zumal dieser Lehrer wohl eh immer die gleichen Arbeiten verwendet (das weiß meine Schwester durch Klassenkameraden und Parallelklassen, die bei ihm schonmal nachschreiben mussten). Wenn man dann also noch bedenkt, dass er die Arbeit meiner Schwester regulär auch kontrollierren hätten müssen, versteh ich nicht was er da nun für Mehraufwand hat? Eine Kopie mit Aufgabenstellung dem beaufsichtigen Kollegen in die Hand drücken

Es kam die Frage auf, wieso sie nicht mit dem Direktor spricht. Ganz einfach, weil er nicht erster Ansprechpartner dafür ist, sondern Letzter. Als erstes muss sie sich an den Fachleher wenden, danach an den Klassenlehrer. Hat sie beides gemacht, der Klassenlehrer konnte ihr nicht helfen. Als nächsten Ansprechpartner hat sie also die Fachleitung, bei der sie nächste Woche einen Termin vereinbart hat. Wenn auch dieses Gespräch fruchtlos bleibt, darf sie sich an den Direktor wenden.

@Britschhaferl: Ich kann mich nicht erinnern, dass du in diesem Forum auch nur ein einziges Mal wenigestens einen hilfreichen Kommentar von dir gegeben hast! Alles was du schreibst ist nicht nur respektlos, sondern gediegen gesagt auch zu 99% Müll!
Nochmal für dich: Sie hat weder blau gemacht noch sonst was! Wie ich oben schrieb hatte sie Krankenscheine für die Fehlzeiten vorgelegt! Die hat sie auch nicht ohne Grund bekommen! Und ja, wie ich oben bereits schrieb: ES IST EIN SAMMELNACHSCHREIBEN! Mit 2-jährigem Kind was da rumwuselt und sich zwei! Stunden lang langweilt ist natürlich alles was die Lehrer dort dulden und die Konzentration der Nachschreiber fördert!

@Mit dem Zeugnis muss sie sich nicht bewerben: Jein. Es ist zwar kein Prüfungsfach, aber der künftige Arbeitgeber kann die Einsicht in das komplette Zeugnis verlangen. Und wenn das der Fall ist, ist sie eh raus aus der Auswahl. Also so pauschal würde ich das nicht als "Es spielt keine Rolle" abstempeln..

@Ano: Sie lernt Industriekauffrau, Zwischenprüfung hatte sie natürlich mitgeschrieben, die ist bei den Industriekaufleuten allerdings ohne Wertung - einzihg die Anwesenheit zählt bei der Zwischenprüfung. Die "normalen" Prüfungen finden erst im 3. Lehrjahr statt. Es geht um die Zeugnisendnote, da es kein Prüfungsfach ist.

@Jungemami: Doch, für ein mikriges Lehrlingsgehalt kostet ein Babysitter die Welt. Jeden Monat kommt sie gerade so um die Runden, und dennoch reicht es oft nicht und sie geht mit roten Zahlen in den neuen Monat. Ein Babysitter kostet sie für die notwendigen 3h minimum 50 Euro. Das sind 50 Euro, die sie eben nicht hat. Da kann man noch so sehr sagen es kostet nicht die Welt, wenn es nicht da ist, kann sie es nicht ausgeben.



Es ist für mich eben wirklich nur die Frage, ob er ihr einen Nachschreibetermin verweigern darf, nur aus der Unterstellung sie hätte sich nicht bemüht und hätte eben kommen müssen. Wenn es nicht geht und sie das begründen kann und auch dementsprechende Nachweise von Krankenschein hat, ist es für mich absolut nicht nachvollziehbar, ihr jetzt nichtmal den generellen Sammelnachschreibetermin zu gewähren Daran zweifel ich eben, ob das so richtig ist..
Das wäre ja nix anderes, wenn jemand zB nen Unfall hatte und im Krankenhaus liegt/lag - da würde doch auch kein Lehrer so ein Ar*** sein und sagen "Nö, Pech gehabt."

Ich bin jetzt einfach mal gespannt was nächste Woche bei dem Termin rauskommt.

Wenn es kein pruefungsfach ist
Also noetig fuer die zulassung zur pruefung,dann ist das halt bloed fuers zeugnis,aber kein weltuntergang. Wie sind denn sonst ihre noten,hat sie in den anderen faechern alle arbeiten mitgeschrieben? Ich wuerde wirklich mal bei der handwerkskammer nachfragen,die sind auch bei solchen problemen
verpflichtet ,dem auszubildenden zu helfen.
Fuer bewerbungsgespraeche reicht in der regel wirklich nur das abschlusszeugnis.

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A
an0N_1276586899z
31.05.16 um 5:17

Ganz schlechte Orga
Ich bin auch alleinerziehend, zwar lange fertig mit der Ausbildung, aber ich kann das Gewese nicht verstehen.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man - trotz Wissen über die Wichtigkeit - zwei Mal einen Termin nicht einhält. Deine Schwester ist kein Unfallopfer und mit ein bisschen Zähne zusammen beißen und Organisation hätte das mit Sicherheit geklappt an einem der Termine mitzuschreiben. Sie wusste doch um die Wichtigkeit.

1. hat deine Schwester ein Kitakind. Da gibt es auch noch andere Eltern. Da hätte man mal nachfragen können, ob es eine Mama gibt, die ihr ausnahmsweise für diesen Termin das Kind mal für zwei, drei Stunden abnimmt, damit sie zu dieser Prüfung gegen kann. Alternativ hat sie doch sicher auch Freunde, die hätte man auch mal fragen können. Oder eine liebe Nachbarin. Wenn sie kein Geld für einen Babysitter hat, dann hättest du ihr auch was leihen können. Zumal ein Babysitter für drei Stunden nicht 50 EUR kostet - sofern man keinen Vollprofi mit 10 Jahren Berufserfahrung nimmt. Dann nimmt man eben eine Schülerin, die hätte zum Taschengeld aufbessern für 8 EUR die Stunde aufgepasst. Wären 24, aufgerundet 25 EUR für die Zeit gewesen.

2. kann man - sofern man nicht wirklich absolut sterbenskrank ist - auch mal krank zu einem Termin gehen, wenn man weiß, dass dieser sehr wichtig ist. Dann nimmt man eben mal Schmerzmittel und kneift die Arschbacken zusammen. Das habe ich schon vor 15 Jahren so gemacht und ich habe sogar zwei Ausbildungen mit Kind absolviert.

Kurz: Mit der richtigen Orga und Zähne zusammen beißen wäre es sicher gegangen.

Deine Schwester muss sich für die Zukunft ein soziales Netz aufbauen, der ihr im Falle von Krankheit des Kindes, Kitaschließung oder Kitastreik aushilft. Sei es gegen Geld oder durch andere Eltern. Darauf sind auch andere alleinerziehende Mütter angewiesen, das war ich auch bis vor zwei Jahren noch. Heute ist mein Kind fast 12 und recht eigenständig, kann mal allein bleiben.

Was macht deine Schwester erst, wenn es um die Abschlussprüfungen vor der IHK (oder HWK) geht? Da kann das Kind oder sie selbst auch krank werden, da bietet man ihr auch nicht zig Ersatztermine an. Wer die Termine verpasst, der muss seine Ausbildung verlängern und kann erst 6 Monate später wieder mitschreiben. Da nimmt niemand Rücksicht. Da ist Distiplin gefordert. Und das fängt schon in der Berufsschule an. Berufsschule ist keine Sekundarschule (Oberschule). Das muss sie sich klar machen.

Ich würde es nochmal nett beim Lehrer probieren und es bei Ablehnung akzeptieren. Zwar blöd, aber so lernt sie für die Zukunft. Vielleicht geht es dem Lehrer auch darum Disziplin zu vermitteln, spätestens in der Abschlussprüfung braucht sie die. Und mit diesem Zeugnis muss sich niemand bewerben. Bewerben tut man sich mit dem Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnis der Berufsschule (3. Lehrjahr!) und mit dem Zeugnis bzw. Brief der IHK (oder HWK). Ich hatte schon so einige Jobs und kann dir versichern, dass niemand Zeignisse aus dem 2. Lehrjahr sehen wollte. Ebenso wie niemand für eine Ausbildung Zeugnisse der Geundschule anfordert. Die sind einfach nicht wichtig. Der Abschluss ist relevant.

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Y
yannic_12480229
31.05.16 um 8:01

@ wunschbaby
Ich kann euren unmut verstehen aber der Lehrer hat seine Pflicht erfüllt und zwei Termine zum Nachschreiben angeboten. Was ist denn wenn er jetzt für deine Schwester doch noch einen Termin ermöglicht und sie dann wieder nicht kann weil das Kind krank ist oder wieder sie?
Da wäre ich als Lehrer extrem angenervt.
Ich glaube auch nicht das er wnn er noch einen Termin ermöglicht es die gleichen Aufgaben sind. Weil die Klausur ist ja sicher schon lange ausgewertet und ganz blöd ist der Lehrer ja bestimmt auch nicht

Und nochmal wegen dem Bewerben...
Ich war während meiner Ausbildung auch in der Personalabteilung eingesetzt und hab da auch bei einer Bewerberauswahl mitmachen müssrn. Die schauen da nicht ob da bei dem Fach deutsch eine Note drin steht sondern auf die Fehltage. Den Personalchefs ist es leider egal ob man alleinerziehend ist und das man alles in seiner Macht stehende getan hat und auch nicht das alle Tage entschuldigt waren. Das ist die größere Herausforderung für deine Schwester und nicht der Satz ohne Wertung

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T
teriz_11896559
01.06.16 um 6:48

Hallo
Erstmal tut mir deine Schwester Leid und ich finde es toll, dass sie eine Ausbildung machen will, obwohl sie Alleinerziehende ist und ein Kind hat.

Aber ich kann den Lehrer verstehen. Ich denke, dass auswerten der Arbeit ist nicht viel, aber eine gleichwertige, gescheite Arbeit zu erstellen, dauert sicher länger.
Außerdem hat deine Schwester ihn zwei Mal versetzt, warum soll er ihr Vertrauen, dass es nicht ein drittes Mal passiert? Die erleben sicher auch viel an " ja, ich will ja, aber..." Und dann kommen nur Ausflüchte.
Was ich aber gar nicht verstehe ist, warum deine Schwester jetzt auf einmal dann doch Geld hat und es erst jetzt auch ausgeben will, um sich einen Babysitter zu nehmen. Das hätte ich dann gleich gemacht, wenn die Noten so wichtig sind...

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