Oh man...
bin gerade dabei, meine Rechnungen zu überweisen.
Nutze das Online.banking der Sp.arkasse.
Das Portal hat sich in den letzen Wochen verändert.
Rufe also das Überweisungsformular auf und sehe, dass man unter Überweisungsart noch etwas angeben muss. Unter der Auswahl standen u.a. "Spende" oder "Zahlung öffentlicher Kassen" oder "Sozialleistung".
In meiner Eile habe ich "Zahlung öffentlicher Kassen" ausgewählt.
Die Rechnung war eine Arztrechnung, die über eine Rechnungsstelle in Auftrag gegeben wurde. Mit einem Betrag über fast 200 Euro.
Habe alles weitere eingeben und die Vorlage auch gespeichert.
Wieder auf der Startseite angekommen, fiel mir auf, dass der Betrag noch nicht abgezogen wurde.
Bei allen anderen Überweisungen wird es sofort vom Kontostand abgezogen.
Bin dann nochmal in die Überweisungsmaske rein, und mir fiel auf, dass man diesen Grund gar nicht angeben musste. :bete:
Dachte mir dann, vielleicht hat es nicht funktioniert, und wollte den Auftrag nochmal losschicken. Ging aber nicht,es zeigte mit als Fehler Doppelüberweisung an.
Hab ich jetzt mit "Zahlung öffentlicher Kassen" einen großen Fehler begangen? Was heißt das?
Glaubt ihr, das Geld wird noch überwiesen?