Wer einen Anspruch geltend macht
muss diesen Anspruch beweisen. Kann er das nicht, kriegt er nichts.
Hier hast Du nur Auftrag zum Erneuern der Bremsbelege erteilt.
Die Werkstatt hat mehr gemacht.
Ihr Pech.
Sie ist darlegungspflichtig, dass Deinerseits eine Zustimmung zur Ausführung der zusätzlichen Arbeiten erfolgte.
Und ohne Deine Zustimmung darf eine Werkstatt GAR NICHTS machen.
Es spielt hier auch keine Rolle, ob bestimmte Dinge zusammenhängen, ob man bestimmte Teile nach einem gewissen Zeitraum, einer bestimmten Fahrleistung besser austauschen sollte.
Als Halter des Fahrzeugs hat man nämlich immer noch die Wahl, bestimmte Dinge nicht machen zu lassen - und das Fahrzeug dann eben bspw. nicht zu nutzen.
Mit seinem Eigentum kann schließlich jeder machen, was er will - einschließlich es "kaputt" herumstehen lassen.