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Forum / Mein Baby

OT: Kindesunterhalt nach Trennung

Letzte Nachricht: 26. Februar 2010 um 21:41
H
hyong_12159428
26.01.10 um 10:49

Hi, mein Freund und ich haben uns getrennt, leider.
Momentan stehe ich noch ohne Job da und musste nun Hartz IV beantragen.
Eigentlich wollte ich wissen, wie viel und ob der Vater Unterhalt zahlen muss? Unsere Tochter wurde an Weihnachten 2 Jahre alt.
Das Problem ist nun, dass er einen anderen Job hat, er verdient knapp 1000 netto, damit ist es eh schon nicht einfach, sich einen Lebensstandard aufzubauen. Kann man da überhaupt noch Unterhalt verlangen?
Man kann doch auch einen Vorschuss beim JA beantragen, wenn ich mich nicht irre?
Und was ist mit Unterhalt für die Frau? ich habe gelesen, dass man jetzt auch als Mann für die Frau bezahlen muss, wenn man nicht verheiratet war. Aber nun haben sie wohl entschieden, dass der Mann gar nicht mehr für die Frau zahlen muss.

Ich will bloß keinen unterhalt von ihm, er hat es mit seinem Mini-Lohn selbst nciht einfach. Ich frage nur interessehalber, damit ich ihm sagen kann, dass er es muss/oder nicht.

Ich wäre dankbar über hilfreiche Antworten.
Lg, Sarah mit gebrochenem Herz und Mausi, 2 Jahre

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H
hyong_12159428
26.01.10 um 11:46


schieb

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M
mde_12354665
26.01.10 um 11:49

.
Ich glaube gesetzlich stehen im 900-1000 euro für den Lebensunterhalt zu, der rest geht an Kind+Dich bis es 3 Jahre alt ist, udn dann ans Kind nur noch der Unterhalt..

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A
an0N_1292540999z
26.01.10 um 12:02
In Antwort auf hyong_12159428


schieb

Wenn
er drunter ist gibt es immernoch den unterhaltsvorschuss den bekommst du aufjedenfall aber ich denke bei einer person mit 1000euro bekommst du aufjedenfall unterhalt ......

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J
jia_12037861
26.01.10 um 13:18

Hallo
Also der Selbstbehalt liegt bei 980,- Euro. Das ist die gesetzliche Pfändungsfreigrenze für eine Person. Bei einer Unterhaltpflichtigen Person liegt der bei 1360,- Euro. Soviel verdient er ja aber nicht.
Es bleiben also 20,- Euro die er zahlen könnte. Du beantragst ja Hartz IV. Dazu kommt Kindergeld und Sozialgeld fürs Kind (das wird aber miteinander verrechnet, wenn ich mich nicht irre, dann sind das insgesamt 217,- Euro). Da der Vater des Kindes nur 20,- Euro zahlen kann (und auch muss, sobald du Unterhaltvorschuss beantragst), steht dir auch ein Unterhaltsvorschuss zu. Den muss der Vater des Kindes dann allerdings zurückzahlen, wenn er wieder in der Lage dazu ist. Unterhaltsvorschuss müssten so um die 200,- Euro sein.

LG Rahel
mit Emil (2 Wochen alt)

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K
kunto_11855640
26.01.10 um 15:02

Hallo!
Du muisst erst mal zur Gemeinde gehen und dir einen Wisch für ein Beratungsgespräch beim Anwalt holen. Das kostet dich dann auch nichts. Dieser rechnet dir dann anhand der Unterlagen die dein Mann bingen muss den Unterhalt aus. Nur mal eben so irgendetwas mit deinem Ex mündlich zu regeln kann ich dir nicht raten. Das wirst du sicherlich mal bereuen. Zahlen muss er bei 1000 Euro netto sicherlich etwas.
Viel Grück!

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Y
yuri_12332876
26.01.10 um 15:50

Ich
hatte die selbe situation, musste auch zum amt.... da ich in meinem damaligen job zu wenig verdient habe..
auch ich war von meinem ex freund getrennt.
allerdings verdiente er mehr.
bei uns hat sich die ARGE damit beschäftigt!und die hat auch von ihm den Unterhalt für mich eingefordert. je nach einkommen, ich habe für mich was über 420 euro bekommen und für den lütten sowieso den normalen unterhalt-diesen hatte er aber auch schon vorher gezahlt.
Bei mir hiess das (auch laut gesetz) Anspruch auf Betreuungsunterhalt ist bis zum 3 lebensjahr des kindes für nichtverheiratete paare und unter gewissen umständen auch ncoh darüber hinaus.
lass das von deiner ARGE mal nochmal prüfen!!
cih wünsche dir/ euch alles alles gute!und kopf hoch!!

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H
hero_12853525
26.02.10 um 21:41

Googel mal
Nach der Düsseldorfer Tabelle. Da steht genau drin bei welchem Netto wieviel gezahlt werden muss. Abgezogen wird da nix mehr, netto zählt laut Lohnzettel.

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