Hallo ihr lieben,
kurz zu mir,damit ihr den zusammenhang versteh ;-)
ende april 2012 bekam ich die kündigung vom arbeitgeber. ich schon schwanger.zum arbeitsgericht und klage gegen die kündigung eingereicht.ich bekam recht und mein arbeitgeber zog die kündinung zurück.ich ganze ss beschäftigungsverbot bekommen (hätte ich auch ohne die kündigung bekommen)
wird nun mein Sohn am 23.12. ein jahr und ab da wäre ich dann wieder arbeiten. jetzt möchte ich ja wegen vorfall im april 2012 dort nicht mehr arbeiten und er will mich auch nicht mehr.
im Arbeitsvertrag steht das man zum 15. oder zum ende des monats kündigen kann (4 wochen kündigungsfrist)
Darf mein arbeitgeber mir die kündigung in der Elternzeit geben? oder doch erst am ersten arbeitstag (23.12.)
hoffe,ihr könnt mir helfen